Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Verhandlungsdelegationen der GBS, Berufsverband Grüne Berufe Schweiz, und von JardinSuisse, Unternehmerverband Gärtner Schweiz, haben sich bezüglich der Anhebung der Mindestlöhne per 1.1.2013 nach zähen, aber fairen Verhandlungen geeinigt.

Im Garten- und Landschaftsbau wurde vereinbart, die Mindestlöhne per 1.1.2013 in allen Kategorien um Fr. 100.00 anzuheben, dies entspricht einer Erhöhung von zwei bis drei Prozent.

Da die Zierpflanzenproduzenten und Baumschulen wegen des schwachen Eurokurses einem sehr starken Import- und Preisdruck ausgesetzt sind, werden deren Mindestlöhne um Fr. 50.00 angehoben, was je nach Lohnkategorie einer Erhöhung von einem und zwei Prozent entspricht.
Die Verhandlungspartner empfehlen den Betrieben, trotz der per Ende Oktober negativen Teuerung von -0.2%, die Lohnsumme um mindestens 0.5 % zu erhöhen.

Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Brache wurde vor einem Jahr für die Periode 2012 bis 2014 abgeschlossen und gilt für Verbandsfirmen in der deutschen Schweiz, ausser in den Kantonen Baselstadt und Baselland, welche einen eigenen GAV haben.

Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen von mehr als 1'300 Betrieben mit gegen 10'000 Mitarbeitern.

 

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