Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGH) hat bei ihrer Mitgliederversammlung mitte November die ersten beiden Urkunden zum RAL-Gütezeichen Dünger überreicht. Vorausgegangen war die Verleihung durch den Bundesgüteausschuss (BGA) der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) auf seiner Sitzung im Oktober 2012.

Die BGH ist die zuständige Spartengütegemeinschaft für Holzasche innerhalb der BGK. Die Gütesicherung von Rost- und Kesselasche aus naturbelassenem Holz (Holzasche) wird im Rahmen der neuen RAL-Gütesicherung "Dünger" durchgeführt, die von der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) und der Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH) errichtet und von RAL in 2011 anerkannt worden ist.

Spartengütegemeinschaft Holzasche

Auf Initiative des Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg e.V. und verschiedener Betreiber von Feuerungsanlagen wurde am 9. Juni 2011 in Leonberg die Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGH) gegründet. Ziel der Vereinsgründung war der Aufbau von organisatorischen und administrativen Voraussetzungen, um Holzaschen künftig als gütegesichertes Düngemittel oder als gütegesicherten Ausgangsstoff für Düngemittel zu qualifizieren. Zu diesem Zweck wurde die BGH Mitglied der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) und unterstellte die Gütesicherung von Aschen der neuen RAL-Gütesicherung "Dünger".

Mit der Vergabe der ersten Gütezeichen für "Dünger-Ausgangsstoff" hat die BGH das gesteckte Ziel erreicht. Jetzt geht es an die weitere Verbreitung und Nutzung der Gütesicherung.

Gütesicherung Holzasche

Im Rahmen der Gütesicherung Holzasche können Aschen aus naturbelassenem Holz als "Ausgangsstoff für Dünger" oder als "Dünger" (Düngemittel im Sinne der Düngemittelverordnung) qualifiziert werden. Die Gütesicherung beinhaltet sowohl Kontrollen vor Ort (Begutachtung/Auditierung), als auch regelmäßige unabhängige Untersuchungen der Aschen. Hiermit wird dann der Einsatz als Düngemittel, Ausgangsstoff für Dünger oder Einsatzstoff für die Kompostierung ermöglicht, womit der Nährstoffkreislauf geschlossen wird.

Neben der Anwendung im landwirtschaftlichen Bereich wird die Verwendung im Rahmen der Waldkalkung und der Nährstoffrückführung in den Wald hierbei zukünftig von Bedeutung sein.

Anforderungen der Gütesicherung beziehen sich v.a. auf die Annahme, Eignung und Zulässigkeit von Brennstoffen, die Zulässigkeit bestimmter Arten von Aschen, die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten, das interne Qualitätsmanagement der Feuerungsanlage (Dokumentationen, Kontrollen), sowie die Abgabe (Deklaration, Kennzeichnung) und die Rückverfolgbarkeit gütegesicherter Aschen. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Qualifikation und Fach- und Sachkunde des verantwortlichen Personals sowie an die Weiterbildung gestellt. Das Zertifikat steht damit für hohe Qualität und unabhängige Kontrolle. Die Voraussetzungen für das Gütezeichen gehen über die bestehenden rechtlichen Anforderungen hinaus.

Alle Anforderungen und Verfahrensweisen sind in einem" Qualitätsmanagement-Handbuch Holzasche" zusammengefasst, welches vom Fachausschuss Dünger erstellt und vom Bundesgüteausschuss beschlossen wurde.

Erste Gütezeichen für Holzasche übergeben

Die ersten RAL-Gütezeichen für Holzasche als Ausgangsstoff für Dünger wurden an die Betreiber folgender Feuerungsanlagen verliehen:
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH, 71636 Ludwigsburg
Biotherm Biomasseheizwerk Straubenhardt GmbH & Co.KG,
75334 Straubenhardt

Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGK)
Poststraße 1/3
71229 Leonberg
Tel. 07152/90889-0
Fax 07152/90889-20

 

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