Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Arbeitsentwurf einer Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vorgelegt. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das im Juni des letzten Jahres in Kraft trat. Dieses sieht neue Regelungen für Abfalltransporte vor.

Bis zum 1. Juni 2014 besteht noch eine Übergangsfrist. Die vorgelegte Verordnung konkretisiert nun die Anforderungen. Als Hauptproblem für Gartenbau-Unternehmen wertet der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Ausweitung der Vorschriften auf Betriebe, die gelegentlich Abfälle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, allerdings lediglich im Rahmen z.B. der gärtnerischen Dienstleistung, wie etwa beim Grünschnitt. Der Abfalltransport selbst ist dabei aber nicht Zweck des Unternehmens.

"Der Ansatz des BMU, Erleichterungen und Privilegierungen vorzusehen, geht in die richtige Richtung und mildert die Anforderungen zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Leider nutzt das Ministerium die Ausnahmemöglichkeiten nicht umfassend genug, um für Betriebe, die nur geringfügig ungefährliche Abfälle im Zuge ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, weitergehende Erleichterungen zu schaffen. Der ZVG fordert, diese Möglichkeiten zu nutzen und Transporte im Rahmen gärtnerischer Unternehmen grundsätzlich vom Anwendungsbereich auszunehmen", so Jürgen Mertz, Präsident des ZVG.

Statt Bürokratieabbau zu fördern, folge eine neue Belastung für Betriebe, die keinen ökologischen Mehrwert erbringe. Bürokratischer Aufwand, Kosten und Nutzen für Unternehmen wie auch für die Verwaltung stünden in keinem sinnvollen Verhältnis. "Nutzen Sie die Ausnahmemöglichkeiten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umfassend", appelliert ZVG-Präsident Jürgen Mertz eindringlich an das BMU.

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