Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Vieles von dem, was in der guten fachlichen Wegebaupraxis der Branche tagaus tagein praktiziert wurde, findet sich leider in der DIN 18318 nicht wieder: Die Regelungen der Norm waren und sind vielmehr von den praktischen Erfordernissen des Straßenbaus dominiert und brachten den Landschaftsgärtner regelmäßig in einen Zielkonflikt mit der bewährten Praxis im GaLaBau.

Der BGL-Verbandskongress 2006 hatte daher die Empfehlung ausgesprochen, den Stand der Technik speziell für den GaLaBau im Rahmen eines eigenständigen FLL-Regelwerkes zu fassen. Nach sechs Jahren hat der Regelwerksausschuss nunmehr seine Arbeit abgeschlossen. Als Mitautor konnte Heinz Schomakers, Referent für Normen und VOB-Fragen beim BGL, das Regelwerk auf dem 14. Großbeerener VOB-Tag am 22.02.2013 persönlich vorstellen.

Auch die vorausgehenden Beiträge der Juristen waren drängenden Problemen aus der Praxis gewidmet: FGL-Justiziar RA Manfred Gnoss behandelte die Fragen von Beschädigung oder Diebstahl der Leistung vor der Abnahme. Rund hundert leitende Praktiker von der Baustelle mussten sich wieder einmal ins Gedächtnis rufen lassen, dass die Rechtslage hier leider komplizierter ist als auf den ersten Blick angenommen. Hoffnungen auf weitgehende Entlastung durch ausreichende Sorgfalt musste der Jurist deutlich entgegentreten: Mehr als eine Haftungsbegrenzung auf die regulären Grundsätze der Gefahrverteilung ist auch dann nicht zu erwarten, wenn sich beide Partner kooperativ und verständig verhalten.

Nicht weniger interessant war es für die Teilnehmer, sich vom Gastreferenten RA Rainer Schilling aus Frankfurt am Main nochmals die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung im Werk- und Kaufvertragsrecht vor Augen halten zu lassen. Letztlich bleibt der Landschaftsgärtner stets dann auf den Kosten für Aus- und Einbau sitzen, wenn den Verkäufer für die Lieferung mangelhaften Materials keine Schuld trifft.

Teilnehmer der abschließenden Podiumsdiskussion unter Moderation von FGL-Hauptgeschäftsführer Oliver Hoch war neben den Referenten auch der ö.b.u.v. Sachverständige Joachim Herold, seit Jahren ehrenamtlicher FGL-Beauftragter für Nomen und VOB-Fragen. Aktuelle Fragen zu den drei Themenkomplexen wurden auch diesmal wieder bis in den späten Nachmittag hinein diskutiert. Für die Referenten und Organisatoren war der Schlussapplaus der Teilnehmer ein schöner Dank.

 

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