Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die SVLFG hat insgesamt rund 1,5 Mio. Beitragsrechnungen zur Berufsgenossenschaft für das Geschäftsjahr 2012 versandt. Letztmalig wurden die Beiträge nach den bisherigen regionalen Beitragsmaßstäben berechnet.

Die Reaktionen waren in den Regionen unterschiedlich. In einigen Regionen waren geänderte Ansätze für die Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Reduzierte Bundesmittel waren bundesweit umzusetzen. Zu Widersprüchen kam es in fast allen Regionen jedoch nur in deutlich weniger als 1 Prozent der Fälle.

"Ich bin erfreut über die breite Akzeptanz, die die Beitragsbescheide gefunden haben. Entgegen dem gelegentlich vermittelten Eindruck wissen die Landwirte, was sie an ihrem Sozialversicherungssystem haben", so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Leo Blum.

Mit einer Quote von 13,6 % (22.500 Widersprüche) bildeten die Widersprüche im Bereich der ehemaligen LBG Mittel- und Ostdeutschland die Ausnahme. Hintergrund hierfür waren die Umstellung auf den Arbeitsbedarfsbeitragsmaßstab zur Umlage 2010, der Einsatz von Betriebsmitteln in der Vergangenheit und eine auslaufende Härtefallregelung.

Erfreulich ist die Zahlungsmoral der Mitglieder. Rund 96 % der fälligen Beiträge wurden bisher bezahlt.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für fast 800.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Der Verbundträger ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

 

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