Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Im Bundesrat wurde am 7. Juni die Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen beschlossen. Damit gelten zukünftig zum Teil erleichterte Bestimmungen für die Pflanzenschutzgeräteprüfung aber auch strengere Vorgaben für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis. Somit bestehen in der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung geänderte Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse.

Entsprechend der Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes wird dabei unterschieden zwischen einerseits der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Beratung und andererseits der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

ZVG-Generalsekretär Dr. Siegfried Scholz zeigte sich enttäuscht, dass mit der Abschlussprüfung Gärtner/Gärtnerin in Zukunft nur noch die "Anwendersachkunde" gegeben ist und für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln weitere Nachweise gefordert werden.

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte im gesamten Verfahren auf die intensive und breite Ausbildung hingewiesen und sich dafür eingesetzt, dass mit dem gärtnerischen Berufsabschluss die notwendigen Qualifikationen für beide Sachkundebereiche gegeben sind. Mit den jetzigen Regelungen werden unverhältnismäßige Hürden aufgebaut, kritisierte Dr. Scholz. Jetzt gelte es, für die Umsetzung machbare und unbürokratische Lösungen zu finden.

Für die Floristen konnte sich der ZVG mit seiner Stellungnahme erfolgreich durchsetzen. Hier gelang es, diesen Beruf wieder zu berücksichtigen und den Berufsabschluss Florist/in als Nachweis für die "Verkaufssachkunde Pflanzenschutz" zu verankern.

Der ZVG fordert die Länder auf, auch für die künftig geltenden Verpflichtungen zur regelmäßigen Fort- oder Weiterbildung eine Einigung auf einheitliche Standards herbeizuführen.

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