Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 25. November 2013 veranstaltet die FLL an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim eine Fachtagung zum Thema: Gebietseigenes Saatgut. Die FLL gibt über die Fachtagung Gelegenheit, den Gelbdruck der neuen “Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ kennen zu lernen und aus Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen zu diskutieren.

Bei Begrünungen in der freien Natur besteht gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein Genehmigungsvorbehalt gegen die Verwendung von Pflanzen gebietsfremder Arten (BNatSchG § 40 Abs. 4). Eine Ausnahme bildet der Anbau von Pflanzen in der Forst- und Landwirtschaft. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 1. März 2020 wird diese Regelung verbindlich. Ziel der naturschutzrechtlichen Vorgabe ist der Schutz vor Florenverfälschung und die Erhaltung der Biologischen Vielfalt.

Die neuen "Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut" regeln den Einsatz von gebietseigenem Saatgut in Form von Regiosaatgut oder den Einsatz von naturraumtreuem Saatgut oder Diasporengemischen z. B. in Form von Mäh- und Druschgutübertrag. Die Grundlage für Regiosaatgut bildet das an der Leibniz-Universität Hannover aufgestellte Regiosaatgut- und Regiopflanzgutkonzept mit seinen 22 Ursprungsgebieten und definierten Auswahlkriterien für die zu verwendenden Wildpflanzenarten.

Die Artenauswahlkriterien und die Gebietseinteilung des Fachkonzeptes wurden mit Vertretern der Naturschutzbehörden in den verschiedenen Bundesländern abgestimmt. Die Einteilung der 22 Ursprungsgebiete ist zudem als Grundlage in die Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV 2012) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingegangen.

Weiterhin wird das neue Regelwerk mit seinen Regelungen zum Übertrag von Diasporengemischen (z. B. Mäh- oder Druschgut) die FLL-"Empfehlungen für Besondere Begrünungsverfahren" aus dem Jahre 1999 ersetzen. Die Veröffentlichung des neuen Regelwerkes "Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut" ist für 2014 geplant.

Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 15.07.2013 - 15.10.2013 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche noch bis zum 15.10. geltend machen.

Zusätzlich zum Einspruchsverfahren bietet die FLL eine Fachtagung an und folgt damit ihrem Leitbild, Qualität für die Grüne Branche zu schaffen und dazu auch ein Diskussionsforum für fachlich kontroverse und strittige Themen anzubieten. Diesbezüglich werden alle Diskussionsergebnisse der Fachtagung - wenn auch nicht als offizieller Einspruch(!) - im Rahmen der Einspruchssitzung als Zusatzinformation berücksichtigt.

Konkret wird die Fachtagung folgende Fachthemen aufgreifen bzw. folgende Fachfragen zur Diskussion stellen:

  • Die neuen FLL-"Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut (Gelbdruck) im Überblick";
  • Fachliche und rechtliche Statements zum Gelbdruck aus Sicht
    • des Bundesumweltministeriums (BMU) zur rechtlichen Grundlage nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG);
    • des Bundessortenamtes (BSA) zur rechtlichen Grundlage nach Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV);
    • der Wissenschaft zum Regiosaatgut- und Regiopflanzgutkonzept;
    • der Ingenieurbiologie;
    • des Naturschutzes.
  • Naturraumtreues Saatgut;
  • Musterleistungstexte zur Ausschreibung;
  • Abschlussdiskussion.

Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Umweltplaner und Landschaftsarchitekten, Träger der Infrastruktur- und Bauleitplanung, Genehmigungs- und Naturschutzbehörden sowie Produzenten und Händler von Wildpflanzensaatgut. Außerdem werden Ausführungsbetriebe des GaLaBaus sowie Sachverständige angesprochen. Für diese Zielgruppen wird ein interessantes Werbeangebot zur Fachtagung geschnürt.

Weitere Infos dazu und Anmeldemöglichkeiten zur Fachtagung werden demnächst online zu finden sein.

Schon jetzt können Sie sich dort über das Veranstaltungsangebot der FLL informieren.

 

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