Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Themen: Bäume und Spielgeräte sowie Spielplätze im Fokus der Verkehrssicherheit, interessierten wieder 360 Teilnehmer/ innen. Vom 13. bis 15. November 2013 fanden an der Beuth Hochschule Berlin zum 3. Mal die FLL-Verkehrssicherheitstage statt.

"Im Rheinland sprechen wir schon von einer Tradition", so die Begrüßung von insgesamt 360 Teilnehmern durch FLL Geschäftsführer Jürgen Rohrbach. "Die FLL-Verkehrssicherheitstage werden von der Praxis sehr gut angenommen."

Er dankte der Beuth-Hochschule und hier besonders Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Strauch als Kooperationspartner sehr herzlich für die umfassende Unterstützung bei der Organisation und Vorbereitung sowie 10 Firmen als Werbepartner. Diese präsentierten ihre Produkte und Leistungen und trugen mit dazu bei, dass die Teilnehmer einen erhellenden "Blick über den Tellerrand" erhielten. Die Verantwortung von Baumkontrolleuren hängt - rechtlich - u.a. von der Beantwortung verschiedener Fragen ab.

Dr. Peter Itzel, Vorsitzender Richter des 1. Zivilsenates am OLG Koblenz ging detailliert u. a. auf die Frage ein, ob die Baumkontrolle hoheitlich oder rein privatrechtlich einzuordnen ist und schilderte entsprechende Auswirkungen auf Haftungsfragen. Weiterhin ging er auf die Pflichten (inhaltlich und zeitlich betrachtet) von Baumkontrolleuren ein bei der Baumkontrolle selbst, bei Erkennen von Gefahren, Gefährdungs- und Schadenslagen und ggfls. nach Eintritt eines Schadens. In der anschließenden regen Diskussion brachten die Teilnehmer unterschiedliche Erfahrungen ein, Unsicherheiten, die viele Praktiker betreffen, wurden kommentiert.

Die 3 folgenden Vorträge beschäftigten sich intensiv mit dem Arten- und Naturschutz bei Baumpflege und Baumkontrolle.
Frank Sporzecki vom Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin schilderte seine Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörde und Baumpflegepraxis und gab interessante Hinweise für Kommunikation und Arbeitsabläufe aus seinem Berufsalltag. Lösungen von Konflikten erfordern oft individuelle Lösungen, bei denen Artenschützer, Baumpfleger und natürlich betroffene Eigentümer gemeinsam nach einer Lösung suchen müssen. In der überwiegenden Zahl der auftretenden Fälle ist eine Klärung im Vorfeld möglich und die Baumarbeiten können so durchgeführt werden, dass die Lebensstätten von Tieren geschützter Arten nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden.
"Rechtzeitige Kenntnis über vorgesehene Baumarbeiten ermöglichen eine ausreichende Zeitplanung ebenso wie die Prüfung auf Behördliche Zulassung und das Einplanen von erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Experten von bestimmten Artengruppen können dann bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden."

Hinweise und Anregungen zur Beachtung des Artenschutzes bei Baumkontrolle und Baumpflege gab Till Hopf vom Naturschutzbund Deutschland- NABU, Berlin. Den Anforderungen von Gesetzen und Verordnungen gerecht zu werden, ist oft aufwändig, da der Schutz nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs-, Brut- und Ruhestätten umfasst, die z.T. nicht ganzjährig bewohnt und nicht immer leicht zu identifizieren sind. Da hier aus Verkehrssicherungssicht gleichzeitig oftmals ein besonderer Kontroll- und Pflegebedarf besteht, kann es mitunter zu Konflikten kommen. Exemplarisch wies Hopf auf einige tierische Baumbewohner hin, mit denen zu rechnen ist und an welchen Spuren man diese erkennen kann. Insbesondere nahmen die Teilnehmer aus seinen Ausführungen mit, dass die Naturschützer gern mit Rat und Tat zur Seite stehen und "mit gestalten und nicht blockieren" möchten.

Marko Wäldchen, öbv Sachverständiger aus Ulrichstein ging auf den Einklang von Baumerhaltungsmaßnahmen und Artenschutz zur Einhaltung der Verkehrssicherheit ein. Anhand aussagekräftiger Fotobeispiele gab er Hinweise zur Sensibilisierung und Achtsamkeit im Arbeitsalltag. Oftmals können mit "fachlicher Fantasie" die jeweiligen Erfordernisse der Verkehrssicherungspflichten, sofern sie objektiv vorhanden sind, im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden. Er zeigte auf, dass die Belange des Artenschutzes und der Verkehrssicherungspflichten sich in der Regel nicht ausschließen, sondern miteinander verknüpfbar sind. Das bewusste und kreative Integrieren des Artenschutzes in die Arbeit von Baumpflegern, Baumkontrolleuren, Gutachtern, Planern und Forstleuten stellt als erweiterndes Leistungsmerkmal eine Chance und zudem ein wirksames Werkzeug dar im Bemühen um den Erhalt und Schutz von alten Bäumen und Hecken, Bäumen in der Zerfallsphase und stehendem Totholz.

Nun folgten zwei Vorträge aus dem Bereich Forstwirtschaft. Forst und Naturschutz - Der Erhalt von Totholzinseln unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit war Thema von Roland Wirtz, SaarForst Landesbetrieb, Eppelborn. Wirtz ging auf die Entwicklung einer Waldwirtschaft ein, die weitgehend auf das Ziel Holznutzung ausgerichtet war mit massiven Veränderungen der biologischen Vielfalt, insbesondere mit Verlust der Alterungs- und Zusammenbruchsphasen. Das Vorhandensein einer hohen Bandbreite von Altbaum- und Totholzstrukturen gilt daher heute als der Schlüsselfaktor für die Biodiversität von Waldökosystemen. Der SaarForst Landesbetrieb hat mit einer "3- Säulen-Strategie" einen integrativen Ansatz entwickelt, um die noch vorhandenen Lebensgemeinschaften kurzfristig zu sichern und sie mittel- langfristig wieder auf der gesamten Waldfläche zu entwickeln. Welche Qualität lässt sich bei der Kontrolle flächiger Baumbestände erreichen?

Besonderheiten, Schwierigkeiten und Hilfestellungen für die Kontrolle und Dokumentation von flächigen, waldartigen Gehölzbeständen schilderte Roland Stania von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Magdeburg . Insbesondere plädierte Stania für regelmäßige Pflegemaßnahmen, denn nur dann sind Einzelbäume in einem flächigen Baumstand entsprechend der Baumkontrollrichtlinien zu beurteilen und man kann entscheiden, welche Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren i. d. R. zu ergreifen sind. Eine gemeinsame Betrachtung von Baumpflege und Baumkontrolle gehört nach Meinung von Stania zur guten fachlichen Praxis.

Norbert Bösken von Grün und Gruga Essen gab einen beispielhaften Überblick über die typischen Verkehrssicherungspflichten eines öffentlichen Waldbesitzers bei der Durchführung und Steuerung der Verkehrssicherungspflicht im Wald. Dabei typisierte er die Verkehrssicherungspflichten in Abhängigkeit der möglichen waldtypischen oder walduntypischen Gefahrenquellen. Aus dieser Typisierung leitete er betrieblich spezifizierte, betriebsjuristisch geprüfte Kontrollintervalle und fachliche Voraussetzungen für eine sachkundige Kontrolle ab. Darauf aufbauend beschrieb er ein integratives Forstinformationssystem auf Basis allgemeiner kommunaler Geodaten und forstbetrieblicher Inventurdaten und gab einen Einblick in die praktische Durchführung und Steuerung der Verkehrssicherungskontrollen. Die Ableitung des Ressourcenbedarfes für die Verkehrssicherungskontrollen fand bei den Teilnehmern großes Interesse und führte zum angeregten Erfahrungsaustausch.

Am 2. Tag begrüßte FLL-Präsident Dr. Karl-Heinz Kerstjens die Teilnehmer und übernahm die Moderation am Vormittag. Die Vorstellung des GALK-Leitfadens für den Aufbau und die Fortschreibung eines digitalen Baumkatasters übernahm Monique Bergmann, langjähriges Mitglied des AK Stadtbäume der GALK, Mannheim. Sie beschrieb vielfältige Motivationen einer Kommune, sich ein digitales Baumkataster anzuschaffen. Lückenlose Dokumentation, immer mehr Transparenz der Arbeitsabläufe bei der Kontrolle der Verkehrssicherheit für Bäume im öffentlichen Raum sowie eine statistische Auswertungen wird immer stärker gefordert. Sie ging auf grundlegende Entscheidungen bei der Auswahl eines (digitalen) Baumkatasters ein, die Ressourcenfrage und die Inhalte von Datensätzen ein. Als Grundsatz sollte gelten, so wenig Kriterien wie möglich, so viele wie nötig, denn die Ressourcenfrage ist eng mit den Anforderungen an digitale Baumkataster verknüpft und auch die regelmäßige Pflege der Datensätze muss geleistet werden. Statistische Auswertungen für die Verwaltung oder die politischen Gremien sind immer nur so gut und so richtig, wie die Daten, die in der Datenbank enthalten sind.

Armin Braun von der GVV-Kommunalversicherung, Köln war den meisten Tagungsteilnehmern bereits bekannt. Sein Überblick berücksichtigte die aktuelle Rechtsprechung aller Instanzen der letzten zwei Jahre zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen und stellte in seiner gewohnt kurzweiligen Art die einzelnen Urteile vor. Im Anschluss entstand eine sehr angeregte Diskussion über viele Einzelfälle und Erfahrungen der Teilnehmer, an der sich verschiedene Juristen und Sachverständige beteiligten. Solche spontan Erfahrungen sind ein wichtiger Bestandteil der FLL-Verkehrssicherheitstage.

Ein neuer Leitfaden Baumkontrollen an Bundeswasserstraßen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Win-Win Effekten zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz wurde von zwei Referenten vorgestellt. Herr Reinhold Janssen von der Generaldirektion Wasserstraßen u. Schifffahrt, Außenstelle Mitte, Hannover und Herr Martin Küpper, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz hatten sich hier sehr gut miteinander abgestimmt. Sie beschrieben gemeinsam Beispiele wechselseitig günstiger Effekte einer am Naturschutzrecht orientierten Verkehrssicherung. So kommt z. B. eine berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs in der freien Landschaft nach § 60 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht in Betracht. Eine daraus folgende Neueinschätzung der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs z. B. entlang von Betriebswegen in der freien Landschaft führt tendenziell zu einer selteneren Regelkontrolle bzw. zur Aufwandsersparnis. Die Beschränkung auf das Nötige (Vermeidungsgebot) kommt sowohl einer effizienten Verkehrssicherung als auch dem Natur- und Artenschutz zugute.

In zwei Vorträgen standen nun Schädlingen und Baumkrankheiten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Bäumen im Vordergrund, die Gernot Fischer von der Stadt Marl beide übernommen hatte. Bei der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch den Eichenprozessionsspinnergab Fischer Hinweise zur Behandlung und Vorbeugung, da dieser nicht nur die Blätter der Eichen schädigt, sondern vor allem den Menschen gesundheitliche Probleme bereitet, die im Umfeld der befallenen Bäume leben. Gift enthaltende Brennhärchen der Raupen des Falters können zu Hautrötungen über Bindehautentzündungen bis hin zu allergischem Asthma führen. Im öffentlichen Raum ist ein (Be-) handeln notwendig, aber auch der Privatier muss Maßnahmen ergreifen, sofern von seinen befallenen Eichen eine Gefährdung ausgeht. Zur Verfügung stehen hierfür verschiedene Mittel und Methoden, die vom Einsatz unterschiedlicher Insektiziden bis hin zur mechanischen Entfernung reichen. Die Durchführung solcher Bekämpfungsmaßnahmen ist zum Teil mit hohen Kosten verbunden, es gibt jedoch auch neue, positiv stimmende Entwicklungen.

Der 2. Vortrag ging auf die Bedeutung von Komplexerkrankungen der Rosskastanie für die Verkehrssicherheit ein. Auch hierfür gab Fischer Hilfestellungen für den Baumkontrolleur. Eine neuartige Komplexerkrankung der Rosskastanie ist problematisch, die derzeit vorwiegend im Norden und Nordwesten von Deutschland auftritt und das Potenzial hat, den vorhandenen Bestand der Rosskastanien erheblich zu schädigen. Mittlerweile sind bereits tausende Kastanien gefällt worden und die weitere Ausbreitung der Krankheitssymptome ist absehbar. Den daraus resultierenden oft erheblichen Verkehrsgefährdungen lassen sich in der Regel sinnvoll nur mit der Fällung der betroffenen Bäume begegnen, wobei an die Fällmaßnahmen und an die Entsorgung des Holzes erhöhte phytosanitäre Anforderungen gestellt werden sollten um einer schnellen Ausbreitung der neuen Komplexerkrankung der Rosskastanie entgegen zu wirken und Zeit zu gewinnen dieser neuartigen Problematik zu begegnen.

Besonderheiten bei der Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit von Nadelbäumen schilderte Lutz Wittich, stellvertretender Leiter der Berliner Forsten. Er ging auf die speziellen Aspekte der Verkehrssicherheit von Nadelbäumen ein und beleuchtete Besonderheiten, die hier bei der Baumkontrolle zu beachten sind. Im Focus des Vortrages stand dabei die Kiefer. Besonderheiten entstehen aus der ganzjährig vorhandenen vollständigen Hebelwirkung der Nadelbäume, da sie ganzjährig Nadeln tragen. Wind, Regen und Schnee erfordern hier ganzjährig Aufmerksamkeit bei der Verkehrssicherheit. Auch bestimmte Wasser- und Bodenverhältnisse sind regelmäßig zu beachten.

Der abschließende Vortrag des Tages leitete inhaltlich schon auf den folgenden Tag über. Dr. Jürgen Kutscheidt, Sachverständiger aus Krefeld beschrieb besondere Anforderungen an Baumkontrollen auf Spielplätzen, Sportplätzen und in Kindertagesstätten. Er ging den Fragen nach, wodurch sich u.a. juristisch besondere Anforderungen für die Baumkontrolle an solchen Orten ergeben und welche Gefahren dort drohen. Wichtig war ihm, ein Gefahrenpotenzial einzuschätzen, ohne dass erhebliche Gefährdungen entstehen, aber Kindern auch Gelegenheit zu geben, den Umgang mit Gefahren zu erlernen. Beispielhaft ging er dabei auf Gefahrenpotenziale bei giftigen Pflanzen ein, auf Gehölze mit Stacheln und Dornen, Spitze Äste, Fallgefahren oder Insekten an Gehölzen Zur Abwendung von Gefahren gab er einen Überblick über die Maßnahmen, die Baumkontrolleuer ergreifen sollten, um Schäden zu vermeiden.

Bereits Fehler bei der Spielplatzplanung können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierauf ging Mario Ladu, öbv Sachverständiger von der Spielplatzmobil GmbH, Ingelheim ein. Ob Spielplatz in einer Wohnanlage, Schule, Kindergarten oder Spielplatz auf einem kommunalen Grundstück, fast jeder Spielplatzbau wird planerisch begleitet. Moderne CAD-Systeme, sicherheitstechnische Regelwerke sowie Kostendruck von Betreiben verleiten dazu, die Freiräume zum Spielen für Kinder entlang von Mindeststandards und Mindestgrößen zu gestalten. Er zeigte anhand sehr aussagekräftiger Fotos verschiedene Beispiele, bei denen sich die Gratwanderung entlang von Mindestanforderungen bei den Bauabnahmen wiederspiegelt und der berühmte Zentimeter fehlt!

Die FLL vergibt gemeinsam mit dem BSFH ein Zertifikat zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern nach DIN Spec 79161. Hier arbeitet sie mit Kooperationspartnern zusammen, u.a. der DEULA-Westfalen-Lippe GmbH, Warendorf. Friedrich Blume, erfahrener Ausbilder bei der DEULA, stellte die gültige Normung, deren rechtliche Grundlagen sowie eine Normentwicklung der Deutschen zu einer Europäischen Norm vor. Die Teilnehmer erhielten einen Überblick über geltende Normen sowie Hinweise über die wesentlichen Inhalte zum Thema Kinderspielplätze: Planung, Spielplatzgeräte, Montage und Wartung.

In einem zweiten Vortrag "GS-Spielgerät und doch nicht normgerecht - versteckte Gefahren für die Verkehrssicherheit" erläuterte Mario Ladu zunächst die Marktüberwachung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie Europäische Normen und Vorgaben von sog. Konformitätsbewertungsstellen (GS-Stellen). Solche GS-Zertifikate, also geprüfte Sicherheit von Verbraucherprodukten, legen die Vermutung nahe, dass danach geprüfte Spielplatzgeräte die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen erfüllen. Sie haben gegenüber "normalen Zertifikaten" einen gesetzlichen Charakter und damit einen hohen Stellenwert bei der Beschaffung von Spielplatzgeräten. Anhand von praktischen Beispielen zeigte Ladu jedoch auf, dass sich in der Praxis der Vergabe von GS-Zeichen immer wieder Konformitätsbestätigungen finden, welche deutlich angezweifelt werden können.

Spielplatzpatenschaften haben in der Stadt Essen eine große Bedeutung bei der Kontrolle und Erhalt der Verkehrssicherheit erlangt. Die Förderung solcher Spielplatzpatenschaften betreibt die Stadt Essen sehr engagiert. Jürgen Schroer, der Leiter Jugendamtes Essen berichtete vom großen Erfolg, sichere, saubere und anregungsreiche öffentliche Spielflächen kostengünstig durch bürgerschaftliches Engagement und öffentliche Verantwortung zusammenzuführen. Kontrolle und Erhalt der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spielflächen sind erfolgreich, wenn es gelingt eine Gemeinschaftsaktion zu entwickeln, die von der Kommunalpolitik und allen in der Kommunalverwaltung zuständigen Stellen getragen wird und entsprechende Servicequalitäten für die Spielplatzpaten bereitstellt. Die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kann durch die Verwendung falscher Pflanzen auf Spielplätzen entstehen.

Ernst Stösser, der engagierte langjährige Leiter des Grünflächenamtes von Regensburg beschrieb zunächst manche Gefahren, die durch den Einsatz von falschen Pflanzen entstehen können. Gleichzeitig zeigte er anschaulich anhand kreativer Beispiele, wie durch eine von Anfang an gut geplante Pflanzenverwendung die Verkehrssicherheit sichergestellt und Kindern ein Spielen auf hohem Qualitätsniveau angeboten werden kann.

Den Abschluss der Verkehrssicherheitstag bildete ein Vortrag von Jutta Katthage von der Hochschule Osnabrück "Verkehrssicherheit auf spielplatznahen Sportanlagen im Freien - z.B. Bolzplätze, Basketballanlagen, Skate- und Bikeanlagen". Bolzplätze, Basketball-, Skate- und Bikeanlagen können zum Beispiel als spielplatznahe Sportanlagen bezeichnet werden. Welche sicherheitstechnischen Anforderungen von Normen, Vorschriften und Richtlinien an spielplatznahe Sportanlagen gestellt werden und wie diese Anlagen hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit zu überprüfen sind, erläuterte sie anschaulich. Neben der Erläuterung von Begriffskombinationen spielplatznaher Sportanlagen beschrieb sie die wichtigen Punkte bei einer Inspektion von solchen Anlagen, insbesondere bei Toren.

Zusammenfassend brachte die Veranstaltung spannende Informationen für die betroffenen Zielgruppen. Wichtig ist, dass in der Praxis immer wieder betont wird, dass eine sachgemäße Baumpflege und -kontrolle allen Beteiligten zugutekommen. Sensibilität und Sachkunde sind dabei wichtig. Die Rückmeldungen der Teilnehmer in den Bewertungsbögen waren wieder sehr positiv, insbesondere wurde auch wieder der Austausch unter den Teilnehmern selbst als besonders wertvoll hervorgehoben. Gespräche mit den Werbepartnern brachten neben den qualitätsvollen Vorträgen interessante zusätzliche Informationen so dass die FLL sich schon darauf freut, die nächsten Verkehrssicherheitstage, sie sollen vom 11.-13. November stattfinden.

 

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