Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

In der kalten und dunklen Jahreszeit rückt der sichere Weg von und zur Arbeit in den Fokus. Glätte durch Eis oder Schnee und schlechte Sichtverhältnisse erhöhen das Unfallrisiko. Prellungen, Knochenbrüche bis hin zu tödlichen Unfällen können die Folge sein. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zwischen Wohnung und dem Ort ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden.

Wer räumt wann welche Stellen vor und auf dem Betriebsgelände? (Foto: Fiskars)

Im 1. Halbjahr 2013 traf dies mehr als 97.000 Beschäftigte - und damit ca. 12 % mehr als in der ersten Hälfte des Vorjahres. Unternehmer tragen die Kosten für Ausfalltage, Produktionsausfall und Ersatzpersonal.

Pflichten gegenüber den Beschäftigten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten (§ 3 ArbSchG), das gilt nicht nur am Arbeitsplatz selbst, sondern auch für Verkehrswege auf dem Betriebsgelände; sie müssen ebenso sicher sein wie Einfahrten, Zugänge und Gehwege. Der Weg von oder zur Arbeit beginnt dabei grundsätzlich an der Außentür des Wohngebäudes bzw. des Betriebsgebäudes.

Maßnahmen

Maßnahmen für sichere Verkehrswege sind v.a.: Räum- und Streuplan: Wer räumt wann welche Stellen vor und auf dem Betriebsgelände? Eingänge, Zufahrten und Gehwege müssen i.d.R. zwischen 7 und 21 Uhr geräumt werden.

  • Geeignete Ausrüstung: rutschfeste Schuhe, Handschuhe, reflektierende Kleidung, ggf. Stirnlampe
  • Geeignete Arbeitsmittel: Schaufel und Schneeschieber rechtzeitig bereitstellen
  • Geeignetes Streumittel: Splitt oder Granulat. Die Verwendung von Streusalz ist in vielen Kommunen verboten - wegen seiner schädigenden Wirkung: Pflanzen werden durch den erhöhten Salzgehalt beeinträchtigt, Salz gelangt ins Grundwasser.
  • Ausreichende Beleuchtung

Unterweisung

Unterweisungen der Beschäftigten zum sicheren Arbeitsweg können u.a. beinhalten:

Hinweise auf winterfeste Fahrzeuge:

  • Winterreifen
  • funktionierende Leuchten und Bremslichter
  • Frostschutz
  • Eiskratzer für freie Sicht nach allen Seiten

Hinweise für Radfahrer:

  • funktionierende Beleuchtung
  • helle Kleidung
  • reflektierende Bänder

Hinweise für Fußgänger:

  • rutschfeste Schuhe

Alle Verkehrsteilnehmer fahren mit Vorsicht am Besten. Aktionen wie z.B. ein Angebot für den kostenlosen Funktionscheck der Fahrzeugbeleuchtung oder der Eiskratzer mit Firmenlogo als Geschenk erhöhen die Aktzeptanz.

Pflichten gegenüber Betriebsfremden

Und nicht nur Beschäftigte müssen geschützt werden. Auch Betriebsfremde müssen das Betriebsgelände unversehrt betreten und verlassen können. Diese sog. Verkehrssicherungspflicht nach Bürgerlichem Gesetzbuch gegenüber Passanten sowie Besuchern, Kunden und Lieferanten besteht auch während Betriebsferien oder Feiertagen. Bei Verletzungen und Unfällen haftet der Unternehmer für Schäden, Schmerzensgeldzahlungen drohen. Es kann sich daher lohnen, einen professionellen Räumdienst zu beauftragen, wenn Mitarbeiter nicht zur Verfügung stehen.

Die Experten von QUMsult unterstützen Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Abgestimmt auf die betrieblichen Bedürfnisse beraten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei Unterweisungen oder bei der Organisation des betrieblichen Arbeitschutzes. So kommen Unternehmen gut durch den Winter und - Mit Sicherheit zum Erfolg.

QUMsult GbR
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E-Mail: info(at)qumsult.de

 

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