Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 26. November konnten die Tarifverhandlungen im für den Garten- und Landschaftsbau in der dritten Runde mit einem Ergebnis abgeschlossen werden. Lohn und Gehalt werden zum 1. Januar 2014 um 3,2 Prozent angehoben und in einem zweiten Schritt am 1. März 2015 um weitere 2,5 Prozent erhöht.

Am 1. Januar 2014 und am 1. März 2015 werden die Löhne und Gehälter in den neuen Bundesländern um weitere 0,5 Prozent erhöht (Ost-West-Angleichung).

Die Lohngruppe 8.3 - Baumpfleger bis zu dreijähriger Tätigkeit, wird an die LG 4.2a in zwei Schritten, jeweils von 50 Prozent der Differenz, angeglichen. Dies entspricht einem weiteren Zuwachs von über 3 Prozent.

Die LG 8.2 - Baumpfleger nach dreijähriger Tätigkeit, wird mit gleicher Prozedere an die LG 4.1 angepasst. Dies entspricht einem weiteren Zuwachs von über 6 Prozent.

Für die unterste Lohngruppe 7.6 ist vereinbart, diese ab dem 1. Januar 2014 einheitlich in Ost und West auf 9 Euro festzulegen und am 1. März 2015 um 2,5 Prozent anzuheben auf 9,23 Euro.

Die Ausbildungsvergütungen für über 18-Jährige werden am 1. Januar 2014 in West um 30 Euro und in Ost um 65 Euro im ersten Ausbildungsjahr angehoben. Alle anderen Ausbildungsjahre werden im Verhältnis erhöht.

Zum 1. August 2014 werden die Ausbildungsvergütungen für Ost und West einheitlich festgelegt und damit die Angleichung vollzogen. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt diese dann 650 Euro, im zweiten 775 Euro und im dritten 875 Euro.

Das erste Ausbildungsjahr wird zum 1.August 2015 um 75 Euro und das zweite und dritte um 50 Euro erhöht. In einem weiteren Schritt werden die Ausbildungsvergütungen am 1. August 2016 in allen drei Ausbildungsjahren um 75 Euro erhöht.

Die Tarifkommission hat dem Bundesvorstand empfohlen das Ergebnis anzunehmen.

Der Tarifvertrag, beginnend ab 1. Januar 2014, hat eine Laufzeit bis zum 31. Januar 2016.

 

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