Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Hauseigentümer können ab jetzt eine staatliche Förderung für die Anlage einer Dachbegrünung nutzen. Dies teilte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e.V. (BGL) Hermann Kurth mit. Im Rahmen des KfW-Förderprogramms “Energieeffizient Sanieren“ wird die grüne Technologie der Dachbegrünung somit erstmals in die Liste förderfähiger Maßnahmen, die zum 1. Juni 2014 aktualisiert und veröffentlicht wird, aufgenommen.

Immer mehr Eigentümer, Bauherren und Architekten setzen auf die Zusammenarbeit mit Landschaftsgärtnern zur Begrünung von Dächern. (Foto: BGL)

"Mit der Förderung der Dachbegrünung durch die KfW ist es uns gelungen, eine zentrale Forderung des BGL nach einer stärkeren Berücksichtigung der grünen Technologien, die wir auch in der Charta Zukunft Stadt und Grün formuliert haben, durchzusetzen. Wir haben damit einen zusätzlichen finanziellen Anreiz geschaffen, der das verstärkte Bauen mit Grün zielgerichtet unterstützt", erläutert Hermann Kurth das erfolgreiche Ergebnis der BGL-Bemühungen gegenüber der Bundesregierung.

KfW-Fördermöglichkeit für den Einsatz von Dachbegrünung nutzen

Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" werden die mit der energetischen Sanierung verbundenen Maßnahmen - z. B. jetzt auch die Anlage eines Gründaches als Wärmedämmung -gefördert. So vergibt die Staatsbank bis zu 75.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder bis 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen für einen Zinssatz von nur 1 Prozent im Jahr. Überdies gewährt die KfW Hauseigentümern einen Tilgungszuschuss als zusätzlichen finanziellen Anreiz. Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt gleichzeitig die Laufzeit. So können bis zu 13.125 Euro gespart werden.

Die KfW vergibt die Kredite aber nicht direkt, sondern nur über andere Banken. Erster Ansprechpartner dafür ist meist die Hausbank. Der Hauseigentümer kann aber jede beliebige Bank wählen, die KfW-Kredite anbietet. Die Bank prüft die Finanzierung, schließt den Kreditvertrag mit dem Kunden ab und haftet gegenüber der KfW für die Rückzahlung.

 

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