Nicht veredelte Reben, die derzeit in manchen Gartenabteilungen der Verbrauchermärkte angeboten werden, dürfen die Käufer keinesfalls in den Garten pflanzen. Darauf weist Peter Schwappach, Beauftragter für den amtlichen Rebschutz der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim hin. Solche Pflanzen fördern die Entwicklung der Wurzelreblaus und gefährden damit die Weinberge Frankens. Eine Verordnung aus dem Jahre 2007 verbietet das Pflanzen ausdrücklich, allerdings nicht den Verkauf.
Zu erkennen sind wurzelechte Reben an der fehlenden, gewachsten Veredelungsstelle: Meist ragen ein oder mehrere Triebe aus dem Topf, Stecklinge, die zum Bewurzeln einfach in die Erde gesteckt wurden. Veredelte Weinstöcke dagegen besitzen nur einen reblausresistenten Wurzeltrieb, auf den Gärtner die Sorte aufgepfropft haben. Wachs soll die Veredelungsstelle vor dem Austrocknen schützen.
Schwappach hatte solche Exemplare in einem großen Würzburger Baumarkt entdeckt. Die Pflanzen wurden bereits aus dem Verkauf genommen. Seine Bitte: Wer in den vergangen Tagen Rebstöcke gekauft hat, sollte überprüfen, ob sie veredelt sind. Unveredelte Reben sollten dem Händler zurückgebracht werden mit dem Hinweis auf den Paragraphen 9 der Bayerischen Weinrechts-Ausführungsverordnung (BayWeinRAV). Danach ist das Anpflanzen wurzelechter Reben in Bayern nur erlaubt, wenn das Pflanzgut als nicht für die Wurzelreblaus anfällig gilt. Die derzeit im Handel befindlichen, wurzelechten Sorten erfüllen diese Bedingung nicht. Das Anpflanzen dieser Reben fördert die Verbreitung der Reblaus. Es gibt keine Möglichkeit der direkten Bekämpfung dieses Schädlings.
Schon einmal - vor rund hundert Jahren - hat die massenhafte Verbreitung der Wurzelreblaus den Weinbau in Bayern nahezu zum Erliegen gebracht. Seitdem wurden die bayerischen Rebflächen unter erheblichem Einsatz finanzieller und personeller Mittel - sowohl des Staats als auch der Winzer - neu aufgebaut. Deshalb ist das strikte Einhalten der Auflagen der Reblausverordnung besonders wichtig.