Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Deutsche Bundestag bat die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Pflanzenschutzgesetzes, einen Bericht über den Stand der Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung vorzulegen. Dieser Bericht liegt nun vor, die Behandlung im Deutschen Bundestag steht noch aus.

Der Bericht zeigt die vielfältigen Anstrengungen, die vor allem auch von deutscher Seite auf europäischer Ebene unternommen werden, um die Verfahren zu beschleunigen. ZVG-Präsident Mertz begrüßt diese Aktivitäten, fordert aber auch baldige konstruktive Ergebnisse. Vor allem der Gartenbau mit seinen sogenannten kleinen Kulturen setze schließlich auf die zonale Zulassung und die gegenseitige Anerkennung. Allerdings mache der Bericht auch deutlich, so Mertz, dass die gewollte Harmonisierung auf europäischer Ebene noch in weiter Ferne ist.

Noch gibt es keine einheitlichen Bewertungsgrundsätze, so dass immer noch für die nationalen Gegebenheiten neu bewertet werden muss. Hier wird auch das besonders hohe Schutzniveau in Deutschland betont. Werden damit nicht die Bestrebungen zur Harmonisierung innerhalb der einzelnen Zonen ausgehebelt und Wettbewerbsnachteile in Kauf genommen. Besonders bedauerlich: die rechtlich verankerte Frist von 120 Tagen für eine Zulassung kann oft nicht eingehalten werden.

Es ist weiter zu fordern, dass die Risikobewertung unverzüglich harmonisiert wird. Das Zulassungsrecht ist schließlich seit 2009 veröffentlicht und seit 2011 in Kraft. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Quote der zugelassenen Anträge unter 10% liegt. Dies ist knapp 3 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung 1107/2009 zu wenig. Es ist zu befürchten, dass ohne massive Personalaufstockung und Anerkennung der Bewertungen der anderen Mitgliedstaaten das Problem auch zukünftig in gleicher Weise fortgeschrieben wird.

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