Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Jeder Sachkundige muss entsprechend der seit dem 6. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen.

Für Personen, die zum 31.12.2012 entsprechend der Rechtslage beispielsweise durch ihren Berufsabschluss oder durch eine abgelegte Sachkundeprüfung sachkundig sind, läuft der erste Dreijahreszeitraum bereits seit dem 01.01.2013. Das bedeutet, dass alle bisher Sachkundigen bis spätestens 31.12.2015 eine amtlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besucht haben müssen.

Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) bietet im Auftrag der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) des Landes Sachsen-Anhalt auf ihren Mitte Juni 2014 in Bernburg-Strenzfeld (Sachsen-Anhalt) stattfindenden Feldtagen die Möglichkeit, diesen Sachkundenachweis zu erlangen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung, die entweder am Dienstag, dem 17. Juni, oder am Donnerstag, dem 19. Juni, besucht werden kann.

Interessenten erhalten ausführliche Informationen bei der DLG. Ansprechpartner ist Dr. Klaus Erdle, Tel. 069/24788-326 oder E-Mail: k.erdle(at)dlg.org.

Einzelheiten zum Programm finden Sie im Internet.
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Diese kann Online erfolgen.

Von: 

 

Empfohlen für Sie: