Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Beschaffungsdienst GaLaBau hat in der Mai-Ausgabe 2014 eine Produktübersicht zum Thema Wildkrautbeseitigung veröffentlicht. Hierbei werden drei verschiedene Verfahren gegen Wildkraut vorgestellt. Das Thermisches Verfahren: Heißdampf, Heißwasser, Heißschaum, Infrarot, Abflammen; Das mechanisches Verfahren: Wildkrautbürsten, Geräte für wassergebundene Wege, Sportanlagen; sowie das chemisches Verfahren: Spritz- und Walzenstreichverfahren.

Wildkraut auf gepflasterter Fläche

Das Thermische Verfahren

Die thermischen Unkrautbekämpfungsverfahren eignen sich grundsätzlich für alle Arten von Wegedecken. Inzwischen arbeiten auch viele Anbieter auf Oberflächen aus Kunststoff oder Bitumen, je nach Flächenbeschaffenheit mit leichten Einschränkungen. - Ziel: Pflanzenzellen bei 60-70 Grad abtöten - Arbeitsergebnis je nach Verfahren nicht sofort erkennbar, dadurch Gefahr der Streifenbildung - Fingerdruckprobe zeigt Erfolg (deutlich dunklere Flecken bleiben auf Blatt zurück) - der zweite Arbeitsgang zum Abkehren ist zeitlich versetzt erforderlich

Das Mechanische Verfahren

Nicht nur durch hohe Temperaturen kann unerwünschter Pflanzenbewuchs auf befestigten Flächen beseitigt werden, es gibt auch verschiedene mechanische Verfahren zu diesem Zweck. Wildkrautbürsten als rotierende Tellerbürsten bestehen aus gedrehten Stahlzöpfen mit je nach Fabrikat und Einsatzgebiet unterschiedlichen Zopfabständen. Ebenso gibt es Nylon-Stahl Bürsten, solche aus Wellflachdraht oder auch mit reinen Kunststoffborsten. Für regelmäßige Unterhaltspflege eignen sich auf gepflasterten Flächen eher die weicheren Runddraht- oder auch Wellflachdrahtbürsten. Stahlbürsten mit weiter auseinander stehenden Zöpfen wirken sehr aggressiv und sind eher für die anfängliche Beseitigung von mehrjährig eingewachsenen Unkräutern geeignet. Für besonders empfindliche Bodenbeläge eignen sich am besten Kunststoffborsten. Walzenbürsten sind ebenfalls mit unterschiedlichen Bürstenmaterialien lieferbar und eignen sich für ebene Flächen mit relativ gleichmäßigem Unkrautbesatz.

Entscheidend für den Bekämpfungserfolg der Bürstensysteme ist ein Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, solange die Unkräuter klein und entsprechend empfindlicher sind. Erstmalige Behandlungen von Flächen mit eingewachsener Altverunkrautung sollten bereits im Herbst stattfinden, damit im Folgejahr die Anzahl der notwendigen Behandlungen und damit die Kosten nicht unvertretbar hoch werden.

Im kommunalen Bereich sind handgeführte Geräte mit Wildkrautbesen wieder häufiger im Einsatz. Sie sind für kleinere Flächen wie kleine Parkplätze, Spielplätze, Rinnsteine, gepflasterte Straßenmittelinseln usw. wirtschaftlich. Auf großen zu pflegenden Flächen sollten Ein- und Zweiachsschlepper zum Einsatz kommen. Eine optimale Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an Geländebedingungen und Unkrautsituation ermöglicht am besten ein Hydrostatischer Antrieb mit Differentialsperre.

Das Chemische Verfahren

Spritzverfahren mit Wirkstoff Glyphosat Die Anwendung ist nur durch sachkundiges Personal möglich sowie nur mit Ausnahmegenehmigung im Nichtkulturland. Glyphosat hat keine Wirkung auf Samen und auf Algen und Moose - hat aber eine wurzeltiefe Wirkung. Bestimmte Pflanzen werden selektiert (z.B. Schachtelhalm).

Walzensteichverfahren mit Wirkstoff Glyphosat Die Anwendung ist nur durch sachkundiges Personal möglich sowie nur mit Ausnahmegenehmigung im Nichtkulturland. Glyphosat hat keine Wirkung auf Samen und auf Algen und Moose - hat aber eine wurzeltiefe Wirkung bei ausreichender Pflanzenhöhe und ist kostengünstiger als merhmaliger Einsatz von thermischen oder meachnischen Verfahren. Bauartbedingte Einschränkungen bei unebenen Flächen sind beim Walzenstreichverfahren gegeben. Ausnahemgenehmigungen Zuständig hierfür sind die Pflanzenschutzdienste der jeweiligen Bundesländer . Spezielle Länderregelungen sind zu beachten!

Die Produktübersicht sowie die Herstellerangaben finden Sie in der u.a. pdf-Datei.

 

Empfohlen für Sie: