Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Auch wenn in der aktuellen „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ Nordrhein-Westfalens in den „Anforderungen an Sachkundige“ der Bereich des Garten- und Landschaftsbau nicht aufgeführt ist - Landschaftsgärtner dürfen Dichtheitsprüfungen durchführen.

Dies hat der Verband für den Garten- und Landschaftsbau Nordrhein-Westfalen im Meinungsaustausch mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen geklärt.

Laut Ministerium ist eine handwerkliche Grundqualifikation als berufliche Mindestanforderung erforderlich, um Dichtheitsprüfungen durchführen zu dürfen. Damit soll ein Mindeststandard auch in Hinblick auf die Bewertung von Schäden erreicht werden. Eine langjährige Erfahrung ohne handwerklich Berufsausbildung wird allerdings den Anforderungen an die Sachkunde nicht gerecht.

„Da Garten- und Landschaftsbau-Fachunternehmen keine reinen Gärtnereien sind, sondern Mitglieder der Industrie- und Handelskammern, ist für die Anerkennung der Sachkunde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die jeweilige IHK zuständig“, so Dr. Karl Schürmann, Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen GaLaBau-Verbandes.

Seinen Worten zufolge hat sich das Ministerium mit Hilfe der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid davon überzeugt, dass die Ausbildungsverordnung zum Gärtner/Gärtnerin Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau auch die Ausführung von Be- und Entwässerungsmaßnahmen umfasst.,

„Das Ministerium hat danach bestätigt, dass ausgebildete Landschaftsgärtner mit einer Berufserfahrung von zwei Jahren als sachkundig anerkannt werden können, wenn sie die zusätzlich erforderlichen Schulungen erhalten haben“, so Dr. Schürmann. Demnach ist es den Fachkräften im GaLaBau auch künftig möglich, die Sachkunde zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu erlangen. „Unsere Branche unterscheidet sich hier nicht von den anderen handwerklichen Bereichen.“

 

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