Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

In bewährter Hörsaalatmosphäre, die zur Diskussion anregt, fanden auch in diesem Jahr wieder die FLL-Verkehrssicherheitstage vom 11. bis 13. November 2014 in Berlin statt. FLL-Präsident Dr. Karl-Heinz Kerstjens, der die Moderation am ersten Tag übernahm, begrüßte die Teilnehmer und dankte der Beuth-Hochschule als Kooperationspartner für die Unterstützung bei der Organisation und Vorbereitung. „Mit knapp 400 Teilnehmern und 11 Ausstellern/Werbepartnern über drei Tage hinweg ist die Kapazitätsgrenze erreicht, sonst gibt es Qualitätseinbußen“, so Dr. Kerstjens. Viele Teilnehmer waren bereits bei vorangegangenen Verkehrssicherheitstagen dabei, die Veranstaltung hat sich gut etabliert.

Verkehrssicherheitstage (Foto: FLL)

Zu Beginn wertete Armin Braun, Jurist bei der GVV-Kommunalversicherung in Köln, die Rechtsprechung des letzten Jahres zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen aus. Es kristallisieren sich hier einige thematische Schwerpunkte heraus: 1. sind dies Baumkontrollintervalle oder speziell die Anforderungen an Baumkontrollen bei Platanen im Zusammenhang mit Massaria. Ein 2. Schwerpunkt hat sich zu Fragen zur Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers für Bäume herausgebildet. Besondere ging Armin Braun auf das Urteil des BGH zur Verkehrssicherungspflicht bei Pappeln und anderen Weichhölzern auf Parkplätzen ein. Daneben befassen sich einzelne Entscheidungen mit Fragen der Beweislast, der Verkehrssicherungspflicht bei Baumfällarbeiten und der Kollision Verkehrssicherungspflicht mit dem Artenschutz.

In einem weiteren juristischen Beitrag ging Dr. Peter Itzel, Vorsitzender Richter des 1. Zivilsenates am OLG Koblenz, auf die rechtliche Einschätzung zur Angabe von Handlungsbedarf und Dringlichkeit ein. Er erläuterte Kriterien und Faktoren, die es ermöglichen festzulegen, wann, unter welchen Bedingungen welche Art und Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergriffen werden müssen, um Schäden durch Bäume (Personen-, Sach-, Vermögensschäden) wirksam zu verhindern. Dr. Itzel wies besonders darauf hin, dass konkrete Zeitangaben für die Gefahrbehebung nach dem Erkennen einer Gefahrenlage durch Bäume stets einzelfallbezogen sind und sich grundsätzlich jeder Schematisierung entziehen. Liegt eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vor, muss stets sofort und effektiv gehandelt werden. Warnhinweise sind in dieser Lage regelmäßig nicht (mehr) ausreichend.

Dieter Jünemann, Leiter der Schwerpunktaufgabe „Waldnaturschutz“ im Landesbetrieb Wald und Holz NRW in Gelsenkirchen, beschrieb den Umgang mit dem Artenschutz im Wald in NRW. Im Wald ist die Verkehrssicherungspflicht (VSP) für waldtypische Gefahren ausgeschlossen (BGH-Urteil vom 02.10.2012). Dennoch ist die VSP an öffentlichen Straßen, Bahnlinien, Gebäuden oder besonderen Waldeinrichtungen notwendig.

Beim Artenschutz der streng oder europäisch geschützten Arten gilt auf Grund der Privilegierung der Forstwirtschaft bei der Bewirtschaftung, dass im Rahmen der VSP darauf geachtet werden muss, dass sich für die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten der „Erhaltungszustand der lokalen Population“ nicht verschlechtert. Falls eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, muss der Auftraggeber die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB; in NRW: Untere Landschaftsbehörde, ULB) einbeziehen. Falls eine Baumkontrolle/ Baumpflege im Wald durchgeführt wird, brauchen nur die „waldrelevanten Arten“ laut einer Dienstanweisung für den Arten-, Biotop- und Lebensraumtypenschutz des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, die als Handreichung für alle Waldbesitzarten genutzt werden kann, beachtet zu werden.

Einen Bericht über die praktische Umsetzung der Baumkontroll- und Baumuntersuchungsrichtlinien in einer Wohnungsbaugesellschaft gab Bauke Brozius von der Niederlassungsleitung der WISAG Garten- u. Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Berlin. Eine gemeinnützige GmbH der Stadt Gelsenkirchen hat als Eigentümerin der Liegenschaften vertraglich die gesamte Organisation und Ausführung der „Verkehrsicherungspflicht Bäume“ an die WISAG übertragen, die die weitere Ausgestaltung der Prozesse übernimmt. In der Wohnungswirtschaft findet eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht vorwiegend in Form einer „vertraglichen Nebenleistung“ statt, d.h. eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die ausführenden Dritten müssen dann eine Rechtsicherheit gewährleisten, aber auch die Wirtschaftlichkeit des Prozesses im Fokus behalten.
Die nachfolgende Diskussion brachte den Wunsch auf, die Wohnungswirtschaft noch enger in die Verkehrssicherheitstage einzubinden.

Großen Eindruck hinterließ der gemeinsam gehaltene Vortrag von Roland Haering Abteilungsleiter und Norbert Bösken, operative Leitung und Leiter Sachgebiet Baumpflege der Grün und Gruga Essen, über die „Abwägung von Prioritäten bei Baum(pflege)maßnahmen nach einem Orkan -ein erster Erfahrungsbericht nach „Ela“ – hervor. Am 09.06.2014 haben starke Orkanböen mit Windgeschwindigkeiten um 126 km/h innerhalb von anderthalb Stunden in der Großstadt Essen schwere Verwüstungen hervorgerufen.

Alle Ortsteile Essens waren betroffen, innerhalb der Stadt gab es keine Schwerpunkte. Das komplette Straßen- und Schienennetz sowie Zugänge zu allen wesentlichen Objekten waren zunächst durch umgestürzte Bäume, abgebrochene Kronenteile oder sonstige Hindernisse (Laternen, Fahrzeuge, Dachteile) kaum für Rettungskräfte nutzbar. Viel Beifall erhielten die Referenten für ihre Darstellung der strategischen Entscheidung der Stadt Essen für eine konsequente Priorisierung und Bündelung aller Maßnahmen und Kräfte für die wesentlichen Strukturen der Stadt. Auch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Organisationen und –strukturen hervorragend wurde gemeistert.

Wie kann man mit zum Teil massiv geschädigten Bäumen umgehen und in kurzer Zeit wesentliche Schritte umsetzen? Dieser Frage ging Dr. Jürgen Kutscheidt, Sachverständigenbüro Der gesunde Baum!? aus Krefeld, in seinem Vortrag „Schnittmuster zum Erhalt unterschiedlich geschädigter Bäume in einer Großstadt nach dem Klimaereignis Ela“ nach. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit musste er noch vorläufige Ergebnisse vorstellen.

Nach den ersten Aufräumarbeiten wurde im zweiten Arbeitsschritt der Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheit gelegt. Die Bäume, die bearbeitet wurden, sollten schnell und effektiv „sicher“ geschnitten werden. Auf habitusgerechten Schnitt, Ästhetik oder Zukunftsfähigkeit konnte auch bei diesem Arbeitsschritt kaum geachtet werden. Bei der folgenden „eigentlichen Baumpflege“ – als drittem Arbeitsschritt – spielt einerseits die Intensität des Schadens, die baumartspezifischen Fähigkeiten, Wunden zu verheilen und neu auszutreiben eine wesentliche Rolle. Hinzu kommen aber auch standörtliche Besonderheiten, die Funktion des geschädigten Gehölzes und einige weitere Parameter.

Die rege Abschlussdiskussion des 1. Tages sowie der Austausch untereinander und mit den Werbepartnern brachten den Teilnehmern noch manche zusätzlichen neuen Erkenntnisse.
Am 2. Tag begrüßte FLL-Geschäftsführer Jürgen Rohrbach die Teilnehmer und moderierte die Diskussionen des 2. und 3. Tages.

In bewährter launiger Art erläuterte Dr. Hans-Joachim Schulz, öbv Sachverständiger, Waldbröl das BGH-Urteil vom 6.3.2014 zur Verkehrssicherheit von Pappeln und anderen Weichholzarten. Der Leitsatz der BGH-Entscheidung bedeutet nach Dr. Schulz, dass Ängste genommen werden. Denn ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligen Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine Gemeinde mit Straßenverkehrssicherungspflicht muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen – wie z. B. bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.

Der Artenschutz und die Baumpflege / Baumkontrolle gehen Hand in Hand. Viele Merkmale, die für die Einschätzung von Vitalität und Stabilität eines Baumes von Bedeutung sind, weisen gleichzeitig, so Christian Hönig, Fachreferent Baumschutz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Berlin, auch auf potentielle Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Pilze hin. Gutachter und Baumpfleger müssen hierbei den gesetzlichen Schutz beachten.

Ein nicht beachteter oder zu spät entdeckter Artenschutzvorfall kann im besten Fall den Betriebsablauf durcheinander bringen und im schlimmsten Fall zu empfindlichen Geldstrafen führen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes von vornherein in der Arbeitsalltag zu integrieren und im konkreten Fall rechtzeitig den Kontakt mit den entsprechenden behördlichen Stellen zu suchen. Wie findet ein Baumkontrolleur die richtigen Ansprechpartner und Zuständigkeiten beim Artenschutz? Über Behörden, die in den jeweiligen Bundesländern, z.T. auch für spezielle Arten, zuständig sind, gab Herr Hönig einen Überblick.

Eine Anregung von mehreren Teilnehmern des letzten Jahres war das Thema „Der Umgang mit Fremdbewuchs – zwischen Artenschutz und korrekter Baumkontrolle“. Angelika Tiedtke-Crede, öbv Sachverständige aus Hannover, berichtete von ihren Erfahrungen. Bei geringem Fremdbewuchs ist bei der Regelkontrolle häufig bereits das Entfernen der Blätter von Efeu ausreichend. Bei stärkerem Bewuchs, so Tiedtke-Crede, muss der Eigentümer den Bewuchs beseitigen oder den Auftrag dazu erteilen und dabei die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensstätten beachten. Liegt der Verdacht einer beeinträchtigten Stand- oder Bruchsicherheit an Bäumen mit starkem Bewuchs vor, so müssen Triebe und Blätter in stärkerem Maße entfernt werden. Grundsätzlich gilt das Vermeidungsgebot. Keinesfalls sollten aus haftungsrechtlichen Gründen Kontrollen leichtfertig an unkontrollierbaren Bäumen mit artfremdem Bewuchs durchgeführt werden.

Dass die Verkehrssicherheit von Bäumen schon frühzeitig beeinflusst werden kann, zeigte Prof. Dr. Dirk Dujesiefken vom Institut für Baumpflege, Hamburg in seinem Referat „Jungbaumpflege – Beitrag zur langfristigen Verkehrssicherheit“. Nach seiner Meinung ist der Erziehungs- und Aufbauschnitt für die Entwicklung des Baumes und seine spätere Funktionserfüllung außerordentlich wichtig; trotzdem werden die Bäume oft über viele Jahre bis Jahrzehnte sich selbst überlassen. Wachsen sie dann ins Lichtraumprofil oder zeigen deutliche Fehlentwicklungen, die zu einer mangelnden Verkehrssicherheit führen, entstehen vorhersehbare Probleme und Kosten. Es wird dann stark und häufig sogar viel zu stark in die Krone eingegriffen, wobei die Bäume durch viele und zu große Wunden geschädigt werden. Prof. Dujesiefken fordert eine gute Jungbaumpflege als wesentliche Voraussetzung für einen verkehrssicheren Zustand des Baumes und zur Reduzierung langfristig auftretender Kosten.

Eine spezielle Krankheit der Esche bedroht viele Baumeigentümer. So wurde der Vortrag „Eschentriebsterben im Klimawandel - Maßnahmen und Aspekte, auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht“ sehr interessiert aufgenommen. Dr. Mathias Niesar vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW in Gummersbach beschrieb, dass die Esche bislang wegen der recht geringen Belastung durch biotische Schadorganismen als eine interessante Baumart zum Aufbau widerstandsfähiger Mischwälder eingeschätzt wurde; sie kann gut mit höheren Temperaturen umgehen. Quintessenz der Ausführungen von Dr. Niesar waren: Von einer Neuanlage von Eschenkulturen oder Nachbesserungen wiederum mit Eschen rät er ab. Anstelle von „klassischen“ sollten zur Verbesserung des genetischen Potentials „selektive Sanitärhiebe“ durchgeführt werden. Naturverjüngung – Eine sehr große Zahl an generativ verjüngten Individuen mit neuen, rekombinierten Genen wird die Grundvoraussetzung dafür sein, dass Eschen aus bestehenden und neu hervorgebrachten genetischen Eigenschaften den bereits begonnenen Selektionsprozess meistern können. In Jungbeständen sollten Mischbaumarten gezielt gefördert werden. Eine Behandlung mit Fungiziden wird nicht empfohlen.

Engagierte Forderungen zum Schutz und Erhalt von Alleen und anderen Baumbeständen stellte Marko Wäldchen, öbv Sachverständiger Sachverständigenbüro aus Ulrichstein auf. Er rief dazu auf, jeder Gefahr von Wissens- und Begriffsmissbräuchen zu begegnen und sich für den Erhalt von Alleen einzusetzen. Anlass hierfür sind einige Beispiele von Alleenvernichtung und überzogene Eingriffe in Gehölzbestände aus dem Jahr 2014 sowie wichtige alleenfeindliche Regelungen (RPS). Wäldchen verwies mit eindrucksvollen Bildern auf eigene Erfahrungen, dass es immer häufiger vorkommt, dass die Begriffe Verkehrssicherungspflichten und „Gefahr im Verzuge“ falsch benutzt bis missbraucht werden, dass Fehlinformationen über Krankheiten eingesetzt werden, um sich Alleen oder anderer Baumbestände zu entledigen.

In der Diskussion des Beitrages waren sich die Teilnehmer einig, sich für den Erhalt sowie die Neuanlage von Alleen einzusetzen. Die FLL bietet an, alle Interessierten über aktuelle Entwicklungen zu unterrichten.

Handlungsbedarf bei städtischen Bäumen (am Beispiel einer Kastanie) – war Anlass für eine Darstellung der Fallhintergründe durch Dr. Hans-Joachim Schulz. Ende 2012 war in Trier eine in einem städtischen Park stehende Kastanie umgestürzt, wodurch eine Person zu Tode kam, eine weitere schwer verletzt und der Katastrophenfall ausgerufen wurde, weil viele Schulkinder, die Zeugen des Baumumsturzes wurden, ärztlich behandelt werden mussten. Im Strafverfahren im ersten Rechtszug war der Mitarbeiter der Baumeigentümerin verurteilt worden, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Ein Urteil des LG Trier war für den 29.10.2014 zur Baumkontrolle erwartet worden. Leider war bis zur Veranstaltung entgegen der Erwartung noch kein Urteil Entscheidung der Strafkammer ergangen.

Der 3. Tag stand im Rahmen der Verkehrssicherheit auf Spielplätzen. FLL-Geschäftsführer Jürgen Rohrbach begrüßte an diesem Tag fast 160 Teilnehmer, die überwiegend nur an diesem Tag nach Berlin gekommen waren.

Eingangs stellte Peter Schraml, Sachverständiger für Spielplatzgeräte und GF Maßstab Mensch – barrierefrei & sicher leben aus München, Neuigkeiten zur DIN SPEC 79161 mit Stand August 2014 vor. Diese bildet die Grundlage für die Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161“, für die die FLL das FLL/BSFH Zertifikat vergibt. Diese Ausbildung gibt es inzwischen seit Dezember 2011. Nach guten Erfahrungen in den vergangenen 3 Jahren wird die DIN SPEC 79161 momentan inhaltlich und redaktionell überarbeitet.

Zum Thema „Bestandsschutz von Spielgeräten“ gab Dr. Peter Eckstein, öbv Sachverständiger, Büro für Spielplatzsicherheit aus Berlin, verschiedene Hinweise zum besseren Verständnis. Häufig sind auf Spielplätzen mehrere „Generationen“ von Spielplatzgeräten zu finden. Diese wurden zwar auf der Grundlage unterschiedlich alter Normen (DIN EN 1176, DIN 7926, DIN EN 1176 von 1998 und 2008) gefertigt, aber im Grundsatz gelten alle weiterhin als sicher. Dies führt im Rahmen der Inspektionstätigkeit zunehmend zu Unklarheiten und Fehlinterpretationen. Daher hält Dr. Eckstein es erforderlich, Inhalt und Umfang des Bestandsschutzes von Spielplatzgeräten zu überdenken und neu zu definieren.

Die Diskussion konnte einige Schwierigkeiten ausräumen und gab über persönliche Erfahrungen der Teilnehmer hilfreiche Hinweise zum Umgang mit der Problematik, die viele Teilnehmer betrifft.

Auf „Spezielle Anforderungen an Schulhöfe und Kindertageseinrichtungen“ ging Referent Peter Schraml in einem 2. Vortrag ein. Für jede Art von Prüfung an solchen Orten ist es unbedingt notwendig, das einschlägig geltende Regelwerk und die entsprechende Wertigkeit von Vorschriften zu kennen und anwenden zu können.
Eindringlich verwies er darauf, dass jedem Prüfer der Spielplatzgeräte in einer Kindertageseinrichtung auch das geltende Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung bekannt sein muss, in diesem Fall die „Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen“ – GUV – VS 2. Als Beispiele hierfür führte er u.a. Wassertiefen und Stoßdämpfende Böden an.

Viel Beifall erhielt Martyn Sorge, Vorstand des Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze und pädagogischer Mitarbeiter Archäologiespielplatz Moorwiese, Berlin-Buch, für seinen Vortrag „Abenteuerspielplätze und Verkehrssicherheit – geht das überein?“
Pädagogisch betreute Spielplätze sind außerschulische Lern- und Erfahrungsorte für Schulkinder, die sie hauptsächlich in ihrer Freizeit nutzen. Sie vermitteln vielfältige Erfahrungen im sozialen, emotionalen, handwerklichen, ökologischen, elementaren und kulturellen Bereich. Die Erfahrungen durch die Kinder sind verbunden mit Herausforderungen im weitesten Sinne. Einige dieser Herausforderungen sind deutlich mit Gefahren verbunden, die den Kindern und Jugendlichen zugemutet werden. Da die Aktivitäten pädagogisch begleitet werden, bleiben die Gefährdungen auf ein pädagogisch sinnvolles Maß beschränkt. Jahrzehnte praktisch pädagogischer Erfahrungen zeigen, dass Aktivspielplätze ein hohes Maß an Sicherheit bieten und vermitteln.

Wer einen Spielplatz betreibt, übernimmt eine besondere Verantwortung – nicht nur Bau und Erstausrüstung des Spielplatzes verlangen Sachverstand, sondern auch die Erhaltung, Kontrolle und Wartung der Spielanlagen stellen hohe Anforderungen. Auch beim Spielen gilt es, Regeln zu beachten – auch für den verantwortungsbewussten Betrieb von Kinderspielplätzen gibt es Spielregeln. Michael Salz, Sachverständigenbüro für Spielplatzsicherheit aus Pirna gab fachkundige Informationen zu „Wartung und Kontrollzyklen, Dokumentation, Qualifikation des Prüfpersonals“. Bei vernünftiger Umsetzung dieser Regeln, die im Wesentlichen in DIN EN 1176:2008-08 Teil 7 enthalten sind, ist ein im Rahmen des allgemeinen Sport- und Spielrisikos sicherer Betrieb von Spielplätzen eine lösbare Aufgabe.

Nahtlos schloss sich inhaltlich der Vortrag von Corinne Iffert, Ingenieurin im Landschaftsarchitekturbüro Schelhorn aus Frankfurt/Main an. Ihre These „Kein Spiel ohne Risiko – nur durch fallen lernt man fallen“ hinterlegte sie mit Untersuchungen über die Bewegungsarmut und ungewöhnliche Verletzungen von Kindern beim Laufen oder Springen. Die klassischen Sicherheitsvorschriften, wie z. B. die DIN EN 1176, werden oft als Gegenpol zur Stärkung junger Menschen empfunden. Vielfach dienen sie zur Beruhigung unerfahrener, ängstlicher Eltern.

Ihr Plädoyer belegte Frau Iffert mit sehr eindrucksvollen Bildern: Kinder entwickeln sich erst dann gesund, wenn alle Sinne, alle Muskeln, der gesamte Bewegungsapparat miteinander in Aktion treten. Echtes Spielen braucht immer den ganzen Menschen. Kraft, Geschick, Ausdauer, Hoch, Tief können nicht gelehrt werden. Solche Fähigkeiten können nur erworben werden.

Über den Umgang mit „Naturnahen Spielplätzen, Kletterbäumen, Weidenspielanlagen, Stein-/ Findlingsobjekten, Wasser“ gab noch einmal Michael Salz wertvolle Auskünfte. Naturnahe Spielplätze und Spielbereiche im natürlichen Umfeld (zum Beispiel an Wander-wegen oder ähnlichem) stellen im Regelfall keine Abenteuerspielplätze dar. Abenteuerspielplätze und die Anforderungen an Abenteuerspielplätze sind in DIN EN 1176:2008-01 definiert. Für naturnahe Spielplätze trifft die dort festgelegte Anforderung zur personellen Betreuung bis auf Ausnahmefälle nicht zu – damit sind diese Spielplätze so zu bewerten und zu prüfen wie gewöhnliche Spielplätze. Die Herausforderung liegt darin, dass sich die verwendeten Naturmaterialien und Bauweisen kaum in ein starres Regelwerk fassen lassen und damit immer eine individuelle auf den Einzelfall bezogene Risikobewertung der Anlage erfolgen muss. Im Folgenden gab er wichtige Hinweise zu typischen Elementen naturnaher Spielplätze.

In der Abschlussdiskussion bedankte sich J. Rohrbach für viele spannende Informationen für die betroffenen Zielgruppen, die von Referenten, Werbepartnern oder den Teilnehmern selbst aus ihrem eigenen Erfahrungsbereich eingebracht worden waren. Wichtig ist, dass in der Praxis immer wieder betont wird, dass eine sachgemäße Baumpflege und –kontrolle wie auch eine beachtete Verkehrssicherheit auf Spielplätzen allen Beteiligten zugutekommen. Sensibilität und Sachkunde sind dabei wichtig, Angst sollte möglichst nicht geschürt werden.

Die Rückmeldungen der Teilnehmer in den Bewertungsbögen waren wieder positiv, insbesondere wurde auch wieder der Austausch unter den Teilnehmern selbst als besonders wertvoll hervorgehoben, sodass die FLL sich schon auf die nächsten Verkehrssicherheitstage freut, sie sollen vom 10.-12. November 2015 wieder in Berlin stattfinden.

 

 Links zu diesem Thema:

Empfohlen für Sie: