Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau e. V. (BGL) begrüßt die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung in der Haushaltsplanung einen Schwerpunkt auf Investitionen in Klimaschutz und Stadtentwicklung zu legen. So sind von 2016 bis 2018 insgesamt 859 Mio. Euro alleine für diese beiden Bereiche im Haushalt des BMUB vorgesehen - der damit auf 4,05 Mrd. Euro anwächst.

„Klimaschutz und Stadtentwicklung gehören zusammen. Mit der Erhöhung des Haushaltsbudgets des BMUB setzt die Bundesregierung einen klaren Schwerpunkt auf eine zukunftsgerechte Stadtplanung. Wir gehen davon aus, dass damit nicht nur in bautechnische Lösungen, sondern auch in „grüne“ Lösungen mit lebendiger Vegetation verstärkt investiert wird“, erklärte BGL-Präsident August Forster angesichts der Bekanntgabe der Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung.

Aus Sicht des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e. V. ist die Notwendigkeit von mehr Grün in der Stadtentwicklung unbestritten und spielt für die Menschen eine immer wichtigere Rolle. „Grünflächen, Gründächer und Parks machen Städte aber nicht nur lebenswerter, sie sorgen für ein besseres Klima und nachhaltiges Regenwassermanagement. Gleichzeitig reduzieren sie die Auswirkungen von Feinstaubbelastungen und wirken dem Phänomen der Hitzeinseln vor. Damit leistet lebendiges Grün in der Stadt einen effektiven Klimaschutz. Eine moderne Stadtwicklung ohne lebendiges Grün ist deshalb heutzutage nicht mehr vertretbar“, erklärte August Forster, der in diesem Zusammenhang auch auf die Charta Zukunft Stadt und Grün verweist, die die verschiedenen Lösungsansätze von „Grün in der Stadt“ und damit in der Stadtentwicklung aufzeigt.

Ziele und Inhalte der Charta Zukunft Stadt und Grün Die Charta wird mittlerweile von 48 Unterzeichnern getragen und benennt in insgesamt acht Wirkungs- und Handlungsfeldern die vielfältigen Lösungsbeiträge von urbanem Grün für eine nachhaltige Stadtentwicklung: Abmilderung der Folgen des Klimawandels, Gesundheitsförderung, Sicherung sozialer Funktionen, Steigerung der Standortqualität, Schutz des Bodens, des Wassers und der Luft, Erhalt des Artenreichtums, Förderung von bau- und vegetationstechnischer Forschung sowie Schaffung gesetzlicher und fiskalischer Anreize.

Die Charta ist downloadbar unter:

 

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