Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die FLL ruft alle angesprochenen Zielgruppen zur Einbringung von möglichen Forschungsthemen auf und gibt Grundsätze und Förderrichtlinien für eine aktive Forschungsförderung bekannt

Ab sofort können unter Beachtung bestimmter Grundsätze und Förderrichtlinien Forschungsthemen an die FLL-Geschäftsstelle (Adresse siehe unten) gesendet werden.

Grundsatz:

Forschungsförderung gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der FLL und ist bereits in ihrem Namen verankert. Die FLL verfügt über langjährige Erfahrung zur Initiierung von Forschung. Sie arbeitet an der Schnittstelle der Forschung und Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis.

Förderfähige Forschungsvorhaben: Die FLL fördert ab 2015 nach diesen Grundsätzen:

  • Promotionsvorhaben
  • Masterarbeiten
  • von der FLL beauftragte Literaturrecherchen

Dabei handelt es sich stets nur um anteilige Finanzierungen, bevorzugt Sachmittel-Finanzierungen. Es werden keine Institutionen gefördert, sondern die ausführenden Personen.

Forschungsthemen:

Die FLL gibt entweder die Forschungsthemen vor oder sie akzeptiert von außen angeregte Themen, wenn diese dem Leitbild der FLL („Qualität für die Grüne Branche“) entsprechen und in Zusammenhang mit der aktuellen Gremienarbeit der FLL stehen. Die FLL gibt einen Kriterienkatalog vor, dem die vorzuschlagenden Themen genügen müssen. Dieser Kriterienkatalog bildet die Strukturvorlage zur Auswahl der förderungswürdigen Themen.

Auswahlverfahren

Ein Drei-Personen-Gremium unter der Leitung des FLL-Präsidenten bewertet die eingegangenen Anträge zur Förderung. Das FLL-Präsidium entscheidet, welche Vorhaben im Folgejahr gefördert werden, auch in Abhängigkeit von der Haushaltslage.

Fördermittel-Umfang:

  • Masterarbeiten werden mit bis zu 2.000,- € gefördert.
  • Promotionsvorhaben können mit bis zu 10.000,- € gefördert werden.

Literaturrecherchen nach Einzelfall.

Evaluation der Förderprojekte:

Arbeitsergebnisse sind im thematisch betroffenen FLL-Gremium zu präsentieren. Die Arbeitsergebnisse sind der FLL in digitaler Form und mit zwei Druckexemplaren zur Verfügung zu stellen. Forschungsförderung wird ständiger Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des FLL-Präsidiums. Vorliegende Ergebnisse werden in FLL-Pressemitteilungen thematisiert.

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL):Friedensplatz 4
53111 Bonn
Tel.: 0228/965010-0,
Fax: 0228/965010-20
E-Mail: info(at)fll.de

 

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