Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt die von Experten ausgearbeiteten Empfehlungen für Standardmethoden zur Erfassung von Fledermäusen bei der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern. Die Empfehlungen von standarisierten Methoden wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens erarbeitet und sind in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Natur- und Landschaft veröffentlicht.

BfN

Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützt. Windkraftanlagen stellen für die Tiere jedoch eine Gefahrenquelle dar, da zahlreiche Individuen durch Kollisionen mit den Rotoren oder durch Druckunterschiede in deren Nahbereich tödlich verletzt werden. Der fortschreitende Ausbau der Windkraft verstärkt die Gefahr von Kollisionen der Tiere. An Waldstandorten stellt der Verlust von Lebensraum und Jagdgebieten eine weitere Gefährdung dar.

„Um abschätzen zu können, welche Beeinträchtigungen für die verschiedenen Fledermausarten durch die Windkraftplanung entstehen, sind gerade an Waldstandorten intensive Untersuchungen erforderlich. Hier ist von großer Bedeutung, dass die besten und jeweils angemessenen Methoden gewählt werden“, erläuterte die Präsidentin des BfN Prof. Beate Jessel. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können entsprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden, um Konflikte zwischen dem Artenschutz und der Windenergienutzung zu minimieren. „Der Einsatz standardisierter Methoden ist von großer Bedeutung. Er kann den planerischen Aufwand vereinheitlichen und hilft dabei, die Ergebnisse bundesweit vergleichbar zu machen“, so Jessel.

Zentraler Inhalt der Studie ist eine Auswertung von Leitfäden der Bundesländer, auf deren Basis die geeignetsten Methoden zur Untersuchung der verschiedenen Gefährdungsbereiche vor und nach der Errichtung einer Windkraftanlage identifiziert wurden. Voruntersuchungen zur Ermittlung des Kollisionsrisikos sind gerade an Waldstandorten, wo mit einer hohen Fledermausaktivität zu rechnen ist, dringend erforderlich, um möglicherweise kritische Standorte zu erkennen und diese auszuschließen oder vorgezogene Abschaltzeiten zu bestimmen. Die verschiedenen Fledermausarten und ihr Auftreten im Jahresverlauf sollten dabei auch oberhalb der Baumkronen erfasst werden.

Nach Errichtung der Windkraftanlage sind u. a. akustische Aufnahmen der Fledermausrufe in Gondelhöhe vorzunehmen, um über diese das tatsächliche Kollisionsrisiko der Fledermäuse bestimmen zu können. Auf dieser Basis können anlagen-spezifische Abschaltzeiten definiert werden, so dass in Zeiten, in denen voraussichtlich besonders viele Fledermäuse aktiv sind, die Windkraftanlage still steht. Diese und weitere, je nach Gegebenheit auch ergänzende Untersuchungen sollten aus naturschutzfachlicher Sicht zum Standard bei der Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern gehören.

Hintergrund

Windkraft über Wald: In den Anfangsjahren des Windkraftausbaus wurden in Deutschland Wälder als Standorte für Windenergieanlagen aus Gründen des Naturschutzes weitgehend ausgeschlossen. Zur Erreichung der hochgesteckten Ausbauziele ist ein grundsätzlicher Ausschluss der Windkraftnutzung über Wald heute nicht mehr denkbar (vgl. Positionspapier des BfN Windkraft über Wald 2011). In vielen Bundesländern werden Waldstandorte für die Errichtung von Windkraftanlagen genutzt, da sich, insbesondere im Süden Deutschlands, die windhöffigsten Standorte im Bereich der meist bewaldeten Höhenlagen befinden. Da Wälder für Fledermäuse ein wichtiger Lebensraum sind, kann der Bau von Windenergieanlagen im Wald für sie zu Beeinträchtigungen führen.Artenschutz: Alle 25 in Deutschland heimischen Fledermausarten sind auf Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt. Für sie gelten die Vorschriften zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG, die ein Tötungs- und Störungsverbot sowie ein Verbot der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten umfassen.Gefährdung: Viele der heimischen Fledermausarten sind in der Roten Liste gefährdeter Tiere in einer Gefährdungskategorie aufgeführt. Insbesondere Fledermausarten, die fast ausschließlich auf den Wald als Lebensraum angewiesen sind, z. B. die Bechsteinfledermaus oder die Mopsfledermaus, befinden sich in einem schlechten Erhaltungszustand, da geeignete Lebensräume für sie aufgrund der Intensivierung der forstlichen Nutzung immer seltener werden.Eine zusätzliche Beeinträchtigung für Fledermäuse entsteht durch die Windkraftnutzung, da die Tiere durch Kollisionen mit den sich drehenden Rotorblättern und Verletzungen durch Druckunterschiede im Nahbereich tödliche Verletzungen erleiden können. Im Wald spielt neben dem Kollisionsrisiko der mögliche Verlust von Quartieren und Jagdhabitaten durch den Bau der Anlagen eine Rolle.Standards für Erfassungsmethoden vor und nach Errichtung von Windenergieanlagen zur Untersuchung möglicher Gefährdungsbereiche für Fledermäuse in Wäldern: Um Konflikte zwischen der Windkraftnutzung und dem Artenschutz zu minimieren, ist es insbesondere an Waldstandorten wichtig, mit geeigneten Methoden die Beeinträchtigungen für die verschiedenen Arten zu untersuchen und auf der Grundlage der Ergebnisse geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln. Die meisten Bundesländer haben hierzu Leitfäden herausgegeben, in denen viele geeignete Methoden aufgeführt sind. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesamtes für Naturschutz wurden die Länderleitfäden ausgewertet und diskutiert. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen für Standardmethoden für Untersuchungen gegeben, mit denen bundesweit vergleichbare Ergebnisse erzielt werden könnten. Vor Errichtung einer Windkraftanlage werden von den Experten Datenrecherche, automatische akustische Erfassungen am Boden und in der Höhe, bei denen die Rufe der Fledermäuse aufgenommen und ausgewertet werden, und Baumquartierkartierungen empfohlen.

Ergänzend sollten die Untersuchungen je nach Standortbedingungen um Fledermausnetzfänge, Telemetrieuntersuchungen (Verfolgung besenderter Tiere, um mehr über deren Aufenthaltsräume zu erfahren) und Balzkontrollen erweitert werden. Nach Errichtung einer Windkraftanlage sollten (automatische) akustische Erfassungen der Fledermausrufe/Aktivität in Gondelhöhe und ein mehrjähriges Monitoring der Funktion von Ausgleichsmaßnahmen für den Lebensstättenverlust durchgeführt werden. An Standorten mit besonders hoher Risikoprognose sollte eine Überwachung durch ein Populationsmonitoring ergänzt werden.

Für mehr Details siehe

Hurst, J., Balzer, S., Biedermann, M., Dietz, C., Dietz, M., Höhne, E., Karst, I., Petermann, R., Schorcht, W., Steck, C. & R. Brinkmann (2014): Erfassungsstandards für Fledermäuse bei Windkraftprojekten in Wäldern. – Natur und Landschaft (90) 4: 157-169.

Ausbau erneuerbarer Energien: Der Ausbau der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz ist grundsätzlich auch für den Artenschutz von großer Bedeutung, da im Klimawandel ein bedeutender Faktor für einen weiter fortschreitenden Artenverlust gesehen wird. Entsprechend der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt soll der Ausbau der erneuerbaren Energien mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität vorangetrieben werden.

 

 Links zu diesem Thema: