Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Angesichts der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung die Mindestlohn- Regeln vorerst nicht zu ändern, erklärt August Forster, Präsident des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e. V. (BGL)

Wir als GaLaBau-Branche sind enttäuscht, dass die schwarz-rote Koalition die Regelungen zum Mindestlohn vorerst unangetastet lassen wird. Besonders bei den damit verbundenen Verordnungen etwa zur Dokumentation der Arbeitszeit, hätten wir uns - als mittelständisch geprägte Branche - eine Nachbesserung gewünscht. Aus unserer Sicht hat die Bundesregierung damit eine Chance vertan, den Bürokratieaufbau für Branchen, die durch kluge Tarifpolitik nicht vom Mindestlohn betroffen sind, zu verringern. So bleibt es zumindest vorerst dabei, dass die bestehenden Mindestlohn-Regelungen und der damit verbundene unnötige Bürokratieaufwand die mittelständischen Betriebe zusätzlich belasten.

Aus diesem Grund spricht sich der Bundesverband für den Garten- und Landschaftsbau e. V. weiterhin für Nachbesserungen beim Mindestlohngesetz aus – insbesondere bei der Regelung der Dokumentationspflichten und der Unternehmerhaftung.

 

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