Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die FLL-„Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen (Innenraumbegrünungsrichtlinien)“, Ausgabe 2011, sollen überarbeitet werden. In einem vorbereitenden Treffen des bestehenden Regelwerksausschuss (RWA) wurden u. a. folgende Überarbeitungsnotwendigkeiten erörtert:

Allgemeine redaktionelle Hinweise (z. B zu neuen Normen bzw. Aktualisierungen zu wichtigen Gesetzen;

  • allgemeine Hervorhebung der ökologischen Leistungsfähigkeit von Innenraumbegrünungen (Berücksichtigung von aktueller Forschung im Bauwesen etc.)
  • Stärkere Gewichtung von Vertikalbegrünungen;
  • Pflanzgefäße; Anforderungen sollen definiert werden, Hilfen zur Standardisierung sollen außerdem gegeben werden, da einige auf dem Markt angebotene Gefäßformen nicht verwendbar sind;
  • Mobiles Grün; Gefäßbegrünung auf Terrassen, in Gebäuden etc.;
  • Liste mit Überarbeitungshinweisen zum Lichtbedarf von Pflanzen in der Innenraumbegrünung;
  • LED-Licht in der Innenraumbegrünung; Pflanzenproduktion;
  • Überarbeitung der Pflanzenliste, Dauersortiment;

Gemäß FLL-Geschäftsordnung ist für die vom FLL-Präsidium beschlossene Überarbeitung die Konstituierung eines neuen RWA erforderlich. Für die Leitung konnte erneut Herr Dr. Karl-Heinz Kerstjens, Bildungszentrum Gartenbau Essen, gewonnen werden. Die konstituierende Sitzung des neuen RWA soll am 18. August 2015 in der FLL-Geschäftsstelle in Bonn stattfinden, um mit der Überarbeitung beginnen zu können. Das vorbereitende Delegierungsverfahren wurde eingeleitet, um die betroffenen Berufs- und Fachverbände zu bitten, eine Person zur Wahrung ihrer Interessen in den Regelwerksausschuss zu entsenden.

Die Fachwelt erhält darüber hinaus die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungsvorschläge mitzuteilen.

Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 10. August an die FLL-Geschäftsstelle gesendet werden. Zur Erleichterung der Aufbereitung aller Hinweise bittet die FLL-Geschäftsstelle um die Verwendung eines entsprechenden Formblattes auf der FLL-Homepage.

 

 Links zu diesem Thema:

Empfohlen für Sie: