Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die konkreten Pläne des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Betriebe nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz von den Aufzeichnungspflichten für mitarbeitende Familienangehörige zu befreien.

ZVG-Präsident Jürgen Mertz zeigte sich zufrieden, dass mit dem Verzicht auf die formalen Aufzeichnungspflichten für Familienmitglieder eine wichtige Forderung des ZVG nun umgesetzt wird. „Die Bundesarbeitsministerin ist auf dem richtigen Weg. Die bisherigen Vorgaben waren praxisfern und den Familienbetrieben nicht vermittelbar“, so Mertz.

Laut einem am 15. Juli 2015 vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf, soll die entsprechende Verordnung bereits am 1. August 2015 in Kraft treten.

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