Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Nachdem der Finanzausschuss gestern dem Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerprivilegierung einstimmig zugestimmt hat, wurde auch heute im Deutschen Bundestag das Gesetzesvorhaben beschlossen. Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes können kommunale Betriebe in Zukunft Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen mindestens 19 Prozent günstiger anbieten.

Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerprivilegierung

„Zwar ist es uns nicht gelungen, die Abgeordneten davon zu überzeugen, das Gesetzesvorhaben fallen zu lassen - zu groß war der Wunsch von Bundesländern und Kommunen. Aber, wir konnten unsere Positionen deutlich machen“, erklärte August Forster, Präsident des Bundesverbandes für den Garten- und Landschaftsbau e.V. (BGL). Zusammen mit anderen mittelständischen Verbänden, - so u.a. mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) – hat der Branchenverband der Landschaftsgärtner im Vorfeld dafür gekämpft, dass die kommunalen Betriebe im Wettbewerb mit dem Privatsektor nicht bevorzugt werden.

„Wir konnten die Politik schließlich davon überzeugen, dass die mögliche Wettbewerbsverzerrung für den Garten- und Landschaftsbau eine Bedrohung darstellt. Aus diesem Grund soll die Grünflächenpflege – so haben es die Abgeordneten im Abschlussprotokoll festgehalten – von der Neuregelung nicht betroffen sein. Überdies haben die Abgeordneten in der Gesetzesbegründung klargestellt, dass umsatzsteuerbedingte Wettbewerbsverzerrungen europarechtswidrig sind“, sagte Forster.

 

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