Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Zu den heutigen Beschlüssen des Bundesrates - die Tötung männlicher Eintagsküken und - das Anbauverbot grüner Gentechnik erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Bundesminister Christian Schmidt (Foto: BMEL/photothek/Thomas Köhler)

Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört - daran arbeiten wir bereits intensiv. Dazu gehe ich den Weg der Forschung, um den Geflügelerzeugern eine praxistaugliche Alternative zu bieten. Mit einer praxistauglichen Alternative greift automatisch das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form und das Töten männlicher Eintagsküken ist verboten. Diese Forschung ist zentraler Bestandteil meiner Tierwohloffensive „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“. Dazu unterstütze ich die Universität Leipzig mit erheblichen finanziellen Mitteln. Es ist sowohl aus Tierschutz-Gründen als auch aus ethischer Sicht unerträglich, dass jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken getötet werden, nur weil sie das falsche Geschlecht haben. Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch lediglich ins Ausland verlagern. Dort haben wir keinen Einfluss auf Fragen des Tierwohls, der Haltung und des Tötens männlicher Eintagsküken. Wir würden uns damit abhängig vom Import machen und hätten keinerlei Einfluss auf die Produktion, das kann nicht unser Ziel sein.

Mein Ziel ist ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland. Dazu habe ich bereits im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer rechtssicheren Ausgestaltung für das vorgegebene europäische Verbotsverfahren. Für ein wirksames Anbauverbot gibt es von der EU klar vorgegebene Begründungen. Teile davon fallen in die Zuständigkeit der Länder. Ein pauschales Verbot für grüne Gentechnik in Deutschland ist mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar.

Ich habe den Gesetzentwurf überarbeitet und bin mit einem erweiterten Gesetzentwurf im Juni 2015 einen großen Schritt auf die Länder zugegangen. Darin wird ein Mittelweg aufgezeigt, durch den sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit haben, Anbaubeschränkungen und –verbote zu erlassen. Eine solche Bereitschaft zum Kompromiss vermisse ich im Länderentwurf. Im Gegenteil. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf geht hinter den Beschluss des Bundesrates vom April 2014 zurück, in dem sich die Länder ja selbst für eine parallele Zuständigkeit von Bund und Ländern ausgesprochen haben und schiebt nun die alleinige Zuständigkeit und Verantwortung dem Bund zu.

 

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