Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) erneuert seine Forderung vom 9. Juni 2015 nach einer sachlichen Diskussion zur Zulassung von Glyphosat als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel.

Im Deutschen Bundestag vertraten am 28.09.2105 geladene Experten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ihre Positionen zu Glyphosat. Die Positionen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und einzelner Sachverständiger sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheiden sich erheblich.

Das BfR weist auf die unterschiedlichen Bewertungsansätze hin: das BfR und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nehmen gegenüber einer gefahrenbezogene Einstufung des WHO eine weitergehende Risikobewertung vor, bei der ein Gefahrenpotenzial auch in Bezug auf die Stoffaufnahme bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung in der Landwirtschaft berücksichtigt wird. Prof. Dr. Dr. Hensel, Präsident des BfR, betonte, dass sein Institut unabhängig auf rein wissenschaftlicher Basis eine Bewertung durchführe, was dem Gründungszweck des Instituts entspreche.

Das BfR hat den Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) geprüft, die Bewertung ist in den Bericht eingegangen. Prof. Dr. Dr. Hensel: „Nach Prüfung und Bewertung sämtlicher vom IARC aufgeführter Studien kommt das BfR weiterhin zu dem Schluss, dass bei sach- und bestimmungsgemäßer Anwendung in der Landwirtschaft nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis keine gesundheitliche Gefährdung durch Glyphosat zu erwarten ist.“

Der ZVG betont, dass die abschließende Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Entscheidungen der EU-Kommission weiterhin abzuwarten bleibt. ZVG-Präsident Jürgen Mertz: „Das BfR ist eine anerkanntermaßen kritische und unabhängige Behörde im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Ihre Glaubwürdigkeit basiert auf wissenschaftlichen Bewertungen.“

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