Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. weist für die Zurverfügungstellung von Pflanzenschutzmitteln auf unterschiedliche Möglichkeiten hin, die im europäischen Pflanzenschutzrecht festgelegt sind. Eine Möglichkeit ist die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln. Dieses Instrument scheint auch nach über fünf Jahren seit der Novellierung des europäischen Pflanzenschutzrechtes nicht zu greifen.
Im europäischen Pflanzenschutzrecht steht, dass 120 Tage nach Antragstellung auf gegenseitige Anerkennung der entsprechende Zulassungsbescheid erstellt worden sein muss. Es ist kein Fall bekannt, in dem diese Frist eingehalten worden ist. Der BdB wollte es an dieser Stelle genau wissen und hat den EU-Parlamentarier Karl-Heinz Florenz (CDU) gebeten, eine Anfrage an die EU-Kommission zu stellen. Die Antwort war ernüchternd. Die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung funktioniert auch nach über fünf Jahren nicht.
„Unsere Baumschulkulturen gehören zu den Sonderkulturen“, erläutert Helmut Selders, BdB-Präsident, „wir sind daher auf jede Möglichkeit angewiesen, Pflanzenschutzmittel für unsere Gehölze genehmigt zu bekommen. Die länderübergreifende gegenseitige Anerkennung ist ein Werkzeug, das wir gern nutzen möchten.“
„Wir arbeiten sehr gut mit den deutschen Behörden und Ministerien zusammen“, so Selders weiter, „wir waren aber erstaunt, als wir die Antwort aus der Kommission erhielten. Wir werden alle Hebel in Gang setzen, damit die gegenseitige Anerkennung reibungslos funktioniert. Hier ist auch die Politik gefordert.“
Der BdB fragte nach dem aktuellen Anerkennungsstand
Hierzu hat die EU-Kommission bisher keine Informationen. Die Anzahl der bisher eingereichten Anträge liegt der Kommission nicht vor, ebenso wenig der aktuelle Bearbeitungsstand. Hier fordert der BdB ein zentrales, für alle Interessenten transparentes Antragsverwaltungssystem.
Der BdB fragte nach den Gründen für die Mängel
Die EU-Kommission nannte hier die Arbeitsbelastung der dafür zuständigen Behörden, auch auf nationaler Ebene. Des Weiteren bemängelt die EU-Kommission die mangelhafte Prüfung auf nationaler Ebene. Dem BdB ist bewusst, dass es in vielen EU-Mitgliedsländern eine Begrenzung für die jährliche Antragsstellung gibt. In Deutschland müssen alle Genehmigungsanträge angenommen und auch bearbeitet werden. Dies führt zu einer erheblichen Belastung bei den deutschen für die Pflanzenschutzmittelzulassung zuständigen Behörden. Dies kann aber nicht dazu führen, dass bei den Baumschulunternehmern eine zu geringe Anzahl von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung steht. Zudem wird die schlechte Datenqualität der Antragsteller bemängelt. Der BdB erwartet, dass zusätzliche personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Der BdB fragte die Kommission nach Ansätzen, wie die mangelhafte Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung verbessert werden kann
Die Kommission stellte eine Prüfung der Gründe und einen Bericht in Aussicht. Der BdB weist darauf hin, dass der erwähnte Bericht bereits im Jahr 2014 hätte erscheinen müssen. Hier ist die EU-Kommission in Verzug – dies auf Kosten der Anwender. Der BdB erwartet, dass der Bericht umgehend erstellt und veröffentlicht wird sowie die Nichteinhaltung von Fristen konsequent geahndet werden.
Die Kommission erkennt in dem Werkzeug der gegenseitigen Anerkennung ein geeignetes Mittel zur Schließung von Anerkennungslücken. Dieser Einschätzung schließt sich der BdB uneingeschränkt an. Der BdB wird sich weiterhin der Thematik annehmen und auch mit Unterstützung von Karl-Heinz Florenz sich für eine funktionierende Pflanzenschutzmittelzulassung einsetzen.