Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 15. Oktober 2015 wurde in Berlin vom Kuratorium der „Baum des Jahres Stiftung“ die Winterlinde (Tilia cordata) als Baum des Jahres 2016 ausgerufen. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. ist im Kuratorium engagiert und begrüßte diese Wahl. Marius Tegethoff, Bereichsleiter Produktion / Qualitätssicherung beim BdB: „Die Winterlinde ist relativ anspruchslos und deshalb in Deutschland als Park- und Straßenbaum sehr beliebt. Unter optimalen Standortbedingungen kann sie sehr alt werden.“

Es liegt im Interesse der Kommunen als Baumeigentümer, die für die Sicherheit ihrer Bäume verantwortlich sind, dass Bäume gepflanzt werden, die mit möglichst geringem Aufwand größtmöglichen Nutzen schaffen. (Foto: BdB)

Verkehrssicherungspflicht

Die Winterlinde, insbesondere deren Sorten, wird auch in jüngeren wissenschaftlichen Untersuchungen und in der offiziellen Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) als Stadtbaum für die Zukunft positiv bewertet. Wesentliche Kriterien für die Bewertung der Bäume ist ihre Robustheit gegen die typischen Standortprobleme in Städten wie Trockenheit, Hitze, geringes Wurzelvolumen sowie deren Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Schädlinge, Erfahrungen über die Lebenserwartung und der gärtnerische Pflegeaufwand. Es liegt im Interesse der Kommunen als Baumeigentümer, die für die Sicherheit ihrer Bäume verantwortlich sind, dass Bäume gepflanzt werden, die mit möglichst geringem Aufwand größtmöglichen Nutzen schaffen. Ein wesentlicher Aufwand ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, die dazu führen kann, dass Kommunen im Schadensfall haften. Denn Kommunen sind als Grundstückseigentümer des öffentlichen Raumes verpflichtet, die Verkehrssicherheit aller dort stehenden Bäume zu gewährleisten. Gemäß der geltenden ZTV Baumpflege (ZTV=Zusätzliche technische Vereinbarung) gilt ein Baum als verkehrssicher, „wenn er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare konkrete Gefahr darstellt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes“.

Schon 1965 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) richtungsweisend festgestellt, dass Bäume nach dem Stand der Technik und Erfahrungen in angemessenen Abständen auf erkennbare Schäden und Krankheitsbefall zu überwachen sind. Regelmäßige und sachkundige Kontrollen verringern das Risiko, da Defekte frühzeitig erkannt und Schäden verhindert werden können. Außerdem können die Kontrollbelege im Schadensfall als Nachweise dienen, dass der Eigentümer nicht schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat.

Baumkontrolle und -pflege

Die Baumkontrolle ist im Regelfall eine jährliche, systematische Sichtkontrolle von Bäumen, um sie auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone zu untersuchen. Sie wird meist durch die Grünflächenämter der Kommunen bzw. die Straßenmeistereien selbst oder durch externe und speziell geschulte Baumkontrolleure durchgeführt. Werden bei den Baumkontrollen bestimmte Krankheiten, Schädlinge, Baumschäden oder auch statisch relevante Veränderungen festgestellt, müssen diese durch eine genauere Untersuchung überprüft werden. Meist empfiehlt der Baumkontrolleur gleich aus seiner Sicht geeignete Baumpflegemaßnahmen, wie zum Beispiel das Entfernen von Totholz, eine Kroneneinkürzung, das Anbringen von Sicherungssystemen oder sogar die Fällung des Baumes.

Helmut Selders, Präsident des BdB, empfiehlt: „Baumpflege besteht im besten Fall nicht nur aus intensiven Eingriffen bei Auftreten von Problemen, sondern aus einer sorgfältigen Auswahl der richtigen Baumart und Erziehungsform für den jeweiligen Standort und aus der ständigen Pflege und Korrektur der Pflanzen schon von der Pflanzung an.“ Der BdB ist in mehreren Projekten zur Sichtung und Bewertung von Stadtbäumen beteiligt und sorgt für die schnelle Rückmeldung in die Praxis. Auf der Fachmesse IPM Essen 2016 organisiert der BdB gemeinsam mit der Messegesellschaft und der Stiftung DIE GRÜNE STADT die Veranstaltung „Grüne Zukunft: Neue Bäume für die Stadt“, die am Mittwoch, 27. Januar 2016 auf der Messe Essen stattfindet. Details zum Programm und einen direkten Link zur Anmeldung gibt es online (siehe Link) in der Rubrik Termine.

Tipp für den Terminkalender im Frühjahr 2016:

Am 25. April ist der Tag des Baumes – in vielen Städten und Gemeinden ein geeigneter Termin für die Pflanzung eines Baumes. Von der Winterlinde gibt es in den Baumschulen verschiedenste Sorten mit unterschiedlichen Wuchseigenschaften. Der BdB empfiehlt allen Kommunen, am Tag des Baumes eine Baumpflanzung mit dem Baum des Jahres 2016 im Terminkalender des Bürgermeisters vorzusehen.

BdB

Von: 

 

 Links zu diesem Thema:

Empfohlene Inhalte für Sie: