Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

„Wir freuen uns, dass unsere Betriebe nicht noch eine weitere Zertifizierung vorweisen müssen, um öffentliche Aufträge zu erlangen.“ Dies erklärten Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Garten- und Landschaftsbau, und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, zur heute bekannt gewordenen Aussetzung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten vom 8. Dezember 2015.

BGL

Darin hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei öffentlichen Ausschreibungen von Unternehmen, die Holz verwenden, eine unternehmensbezogene Zertifizierung („Chain of Custody“- oder CoC-Zertifizierung) des jeweiligen Betriebes verlangt. Der Nachweis der Zertifizierung des jeweils verwendeten Holzes bzw. Holzproduktes sollte nicht mehr ausreichen.

„Wir haben in der Vergangenheit oftmals erklärt, dass wir selbstverständlich das Ziel des BMUB, illegalen Holzhandel zu bekämpfen und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erreichen, unterstützen. Die neue Auslegung des Erlasses von 2011 hätte jedoch zu unverhältnismäßigem Aufwand und unverhältnismäßigen Kosten für zehntausende kleine und mittlere Unternehmen geführt, ohne dass der Nutzen der zusätzlichen Zertifizierung erkennbar wäre“, erklärte Pakleppa

„Für den nachhaltigen Schutz der Wälder ist eine unternehmensbezogene Zertifizierung der Betriebe nach unserer Auffassung jedenfalls nicht relevant. Betrachtet man die vorgelagerte Verarbeitungskette des Holzes vom Wald bis hin zum endverarbeitenden Betrieb, dann wäre hier eine Mehrfachzertifizierung entstanden, was zu weiteren Kosten und mehr Bürokratie geführt hätte. Nun können unsere Betriebe aufatmen“, ergänzte Heinen-Esser.

 

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