Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 04.11.16 wurde bekannt, dass die EU-Kommission Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der sogenannten Nitratrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Nitratrichtlinie soll unter anderem das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen begrenzen und wird in Deutschland vor allem durch die Düngeverordnung umgesetzt.

NABU

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Die EU-Kommission macht nun endlich Nägel mit Köpfen und entlarvt die Verschleppungstaktik des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Obwohl sich die deutsche Landwirtschaftspolitik gerne als Vorreiter darstellt, ist ihre Umweltbilanz eindeutig negativ. Die EU-Agrarpolitik muss dringend nachhaltiger werden und umweltschädliche Subventionen beenden, wie der NABU und andere Umwelt- und Naturschutzverbände seit Jahren fordern.“

Bereits 2011 wies die Kommission Deutschland an, die Düngevorschriften aufgrund schlechter Gewässerqualität umfassend zu überarbeiten. Da die Nitratkonzentration im Grundwasser insgesamt jedoch zunahm, wurde 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Seitdem zögert die Bundesregierung, allen voran das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Novelle der Düngeverordnung hinaus. Ob der kürzlich von der großen Koalition ausgehandelte Kompromiss ausreichen wird, um die Richtlinie endlich zu erfüllen, ist stark zu bezweifeln. Erneut fehlt darin beispielsweise eine verbindliche Hoftorbilanz für alle landwirtschaftlichen Betriebe“, so Tschimpke.

Aktuell laufen gegen Deutschland zwölf Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien im Umwelt- und Naturschutzbereich. Vier weitere Verfahren beziehen sich auf nicht fristgerechte Umsetzungen von Richtlinien.

 

 Links zu diesem Thema: