Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Zur aktuellen Debatte um die mögliche Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte erklärt BGL-Präsident August Forster: „Die deutschen Landschaftsgärtner unterstützen die Absicht der EU-Kommission, den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg schießt sie jedoch über das Ziel hinaus. Die Dienstleistungskarte bringt keinen erkennbaren Mehrwert. Im Gegenteil: Wenn damit das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür eingeführt wird, droht eine Verwässerung unserer hohen Qualitätsstandards im Garten- und Landschaftsbau.“

Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL)

Im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie hat die Europäische Kommission vor kurzem das sog. Dienstleistungspaket veröffentlicht. Ziel der Vorschläge ist es, potenzielle Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr abzubauen. Die europäische elektronische Dienstleistungskarte ist ein Teil davon. Die Karte wird im Herkunftsland erteilt und soll Dienstleistern erlauben, ohne weitere Genehmigung oder Nachweise im Gastland, z.B. in Deutschland, tätig zu werden. Zwar wird dem Gastland eine Frist von vier Wochen zur Prüfung eingeräumt. Diese Frist dürfte allerdings in der Praxis viel zu kurz bemessen sein, da eine angemessene Prüfung der fachlichen Voraussetzungen nötig wäre.

„Die grüne Branche legt großen Wert auf die hohen und bewährten Ausbildungsstandards und damit auch auf die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte. Nur so können wir das Know-how und die Qualität liefern, die unsere Kunden zu Recht erwarten. Wenn nun aber Dienstleister aus anderen Ländern ohne Prüfung ihrer Qualifikation bei uns tätig werden könnten, ist damit letztlich auch dem Auftraggeber nicht gedient. Denn durch nicht fachgerechte Ausführungen können später noch empfindliche Zusatzkosten für den Kunden entstehen. Die Kommission sollte sich besser auf die großen politischen Themen konzentrieren und nicht jedes überflüssige Detail regeln“, ergänzt Forster.

Der BGL begrüßt deshalb, dass auch der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Vorschläge der Kommission für zu weitgehend halten und entsprechende Beschwerden in Brüssel eingereicht haben.

 

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