Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Vertreter der friedhofsgärtnerischen Branche trafen sich am 2. August in Langenhagen mit der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Caren Marks, um mit ihr vorrangig über das Thema Schonvermögen zu sprechen.

Horst Rechter (links), Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (zweite von links), BdF-Vorsitzende Birgit Ehlers-Ascherfeld (zweite von recht) und Armin Kalbe (rechts) trafen sich auf dem Friedhof in Langenhagen, um gemeinsam über das friedhofsgärtnerische Thema Schonvermögen zu beraten. (Foto: BdF)

„Beim Thema Schonvermögen konnten wir mit vielen Einzelfallbeispielen deutlich aufzeigen, dass Sozialämter häufig Betroffene oder deren Angehörige zwingen wollen, mühsam angesparte Sicherheiten für eine angemessene Grabpflegevorsorge, trotz eindeutiger Rechtsprechung, aufzugeben. Wir brauchen Politiker wie Caren Marks, um die Rechtslage nachhaltig durchzusetzen“, erklärt Ehlers-Ascherfeld, Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

Manche Sozialämter werten Begräbnis- und auch Grabpflegerücklagen nicht als Schonvermögen und fordern in den schlimmsten Fällen sogar die Kündigung von Vorsorgeverträgen. Dabei hat zuletzt das Bundessozialgericht 2008 geurteilt, dass das Antasten einer angemessenen Vorsorge als nicht zumutbare Härte gilt. D.h. den Betroffenen sind in Notsituationen (Altersarmut, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) in jedem Fall die Mittel zu belassen, die sie für eine angemessene Bestattung und eine angemessene Grabpflege zurückgelegt haben (Schonvermögen). „Daher ist es unser langfristiges Ziel, dass mittels eines Erlasses die Sozialämter über die Rechtslage nachhaltig aufgeklärt und dazu aufgefordert werden, den Rechtsanspruch der Hilfesuchenden auf eine angemessene Bestattungs- und Grabpflegevorsorge gelten zu lassen“, so Ehlers-Ascherfeld.

Marks zeigte sich im Gespräch sehr offen und stellte in puncto Schonvermögen in Aussicht, dass durch die Politik ein entsprechender Erlass an die Sozialämter herausgegeben wird.

Der gemeinsame Termin fand mit Armin Kalbe, Geschäftsführer der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH, und Horst Rechter, Fachverbandsvorsitzenden der Friedhofsgärtner im Wirtschaftsverband Gartenbau e.V. für Niedersachsen und Bremen, statt.

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