Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Ab sofort können die bayerischen Obstbauern und Winzer, denen die Fröste im April schwere Ertragseinbußen beschert haben, einen finanziellen Ausgleich aus dem kürzlich beschlossenen Hilfsprogramm des Freistaats beantragen. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt.

Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Die Anträge können bis zum 15. Dezember eingereicht werden. Obstbauern wenden sich hierfür an das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Weinbauern an die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim. Die Antragsunterlagen sowie Detailinformationen gibt es auch im Internet (siehe Link).

Dem Minister zufolge ist das Hilfsprogramm dreistufig angelegt: Ganz generell werden nachgewiesene Schäden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50 000 Euro (Stufe 1). In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100 000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch Schäden über 100 000 Euro zur Hälfte ersetzt (Stufe 2). Die Zuwendung ist hierbei auf 150 000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Bei Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden (Stufe 3). Voraussetzung ist in allen Fällen, dass wegen des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.

Mitte April hatten, nach frühlingshaften Temperaturen und einer verfrühten Blüte, zwei Kältenächte mit deutlichen Minusgraden verheerende Schäden in den Obst- und Weinbaugebieten in Bayern angerichtet. Betroffen waren vor allem die Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken. Bei Obst gab es trotz weitreichender Vorkehrungen vielfach sogar Totalausfälle – beispielsweise bei Kirschen.

 

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