Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Luftreinhaltung in Innenstädten sind grundsätzlich zulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Damit drohen auch ohne bundesweit einheitliche Regelung in Innenstädten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge - auch für Fahrzeuge des Garten- und Landschaftsbaus.

Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

Angesichts der Auswirkungen dieser Entscheidung für die GaLaBau-Betriebe drängt der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e.V. auf Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge, die von Betrieben des Garten und Landschaftsbaus im Vertrauen auf gültige Normen erworben wurden.

„Es ist nicht einzusehen, dass GaLaBau-Betriebe für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen sollen. Für die kleinen und mittleren Betriebe der Branche ist eine Nachrüstung und schon gar nicht der Austausch der Fahrzeugflotten finanziell machbar und mehr als nur eine Bedrohung der Existenz. Aus diesem Grund werden wir uns für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung gemeinsam mit befreundeten und betroffenen Verbänden einsetzen“, erklärt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos.

 

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