Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Nur gemeinsam mit den Grundbesitzerinnen und -besitzern lässt sich die biologische Vielfalt auf Agrarflächen erhalten und erhöhen. Das Projekt „Fairpachten“ nimmt diese Gruppe jetzt gezielt in den Blick: Mit vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümerinnen und Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen gewonnen werden.

Peenetal Ackerrandstreifen bei Quilow © Klemens Karkow (NABU)

Das Bundesumweltministerium fördert das Modellvorhaben der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit 935.000 Euro. Es läuft bis 2023 und wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich betreut.

Rund 60 Prozent der Agrarfläche in Deutschland wird von Grundbesitzerinnen und -besitzern zur Bewirtschaftung an Landwirte verpachtet. "Dieses bislang kaum genutzte Flächenpotenzial wird durch das Projekt "Fairpachten" jetzt für den Naturschutz erschlossen", sagt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. "Indem Grundbesitzerinnen und -besitzer bereits in ihren Pachtverträgen eine naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen festschreiben, können sie entscheidend dazu beitragen, die Biodiversität deutscher Kulturlandschaften zu erhalten und zu steigern", so Hendricks.

"Die biologische Vielfalt ist gerade auf genutzten Flächen wie unseren Wiesen und Weiden in Deutschland zunehmend bedroht. Das belegt die Rote Liste der Biotoptypen, die das Bundesamt für Naturschutz 2017 veröffentlicht hat. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei den Arten der Agrarlandschaft. So ist etwa bei den Feldvögeln ein dramatischer Rückgang zu verzeichnen, gleiches gilt für die Ackerwildkräuter. Um diesem Verlust entgegenzuwirken, müssen wesentlich mehr Flächen als bislang naturverträglich bewirtschaftet werden", erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Ziel von "Fairpachten" ist es, die Verpachtenden landwirtschaftlicher Flächen dabei zu unterstützen, durch die Pachtvertragsgestaltung die Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten und im besten Fall sogar zu erhöhen. Möglich wird dies etwa durch einen geplanten Vertragsbaukasten mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, in denen eine naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen festgeschrieben wird. Vertraglich vereinbart werden könnten etwa eine umweltschonende, ökologische Bewirtschaftung ohne Pestizide, das Anlegen von Ackerrandstreifen oder eine extensive Grünlandnutzung, bei der beispielsweise vergleichsweise wenige Tiere auf großer Fläche weiden. Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen Interessenten unter den Grundbesitzerinnen und besitzern bundesweit zur Verfügung steht.

Das Projekt wird koordiniert von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, die selbst über langjährige Erfahrung als Verpächterin von Naturschutzflächen verfügt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt "Fairpachten – Beratung von Grundeigentümern zur Umsetzung von Biodiversitätsbelangen in Pachtverträgen" bis 2023 mit 935.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz begleitet das Projekt fachlich.

Hintergrund

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

  • Zum Projekt: 1. Link
  • Zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe: 2. Link
  • Weitere Informationen zum Bundesprogramm: 3. Link