Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Umsetzung der Düngeverordnung obliegt in großen Teilen den Bundesländern. Dort gibt es unterschiedliche Auslegungen, die zu verzerrten Wettbewerbsvoraussetzungen im Bundesgebiet führen. Das jedoch lehnen Gemüsebauberater und der Berufsstand gleichermaßen ab. Deutlich wurde das besonders auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg.

70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg. (Foto: ZVG/ Winkhoff)

Die über 70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet forderten bundeseinheitlich Mustervollzugshinweise zur Düngeverordnung ein. Die Düngeverordnung ist schon 2017 in Kraft getreten. Trotzdem gibt es noch viele offene Fragen. So z. B. bei der Düngebedarfsermittlung, dem Nährstoffvergleich und der Einhaltung der vierwöchigen Sperrfrist im Winter. Die Sperrfrist verbietet die Ausbringung von Gemüse-Putzabfällen d. h. organischen Düngemitteln in Deutschland, deren Stickstoffgehalt höher als 1,5 Prozent in der Trockensubstanz liegt. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Auslegungen. Praktikable Lösungen gibt es bisher jedoch nicht. Die Berater fordern, dass Putzabfälle im Ursprungsbetrieb wieder breitflächig und zeitlich versetzt ausgebracht werden dürfen.

Die Beratertagung Gemüsebau wird seit 26 Jahren von der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse zusammen mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VdLK) erfolgreich veranstaltet.

Von: 

 

Empfohlene Inhalte für Sie: