Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

FLL-Regelwerksausschuss „TL-Kunststoffe“ gegründet Kunststoffe im Außenbereich erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Immer wieder kommt es jedoch zu Unsicherheiten insbesondere bei Kunststoffrasen bezüglich der Auswirkungen der verwendeten Stoffe und Bauteile auf die Gesundheit des Menschen und auf die Umwelt.

Kunstrasen (Foto Andreas Faessler [CC BY-SA 4.0], from Wikimedia Commons)

Das Präsidium der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) hat nun beschlossen, eine Publikation „TL Kunststoffe –technische Lieferbedingungen für Kunststoffe im Landschafts- und Sportplatzbau“ zu erarbeiten. Der neu konstituierte FLL-Regelwerksausschuss „TL-Kunststoffe“ unter der Leitung von Herrn Professor Martin Thieme-Hack, setzt es sich zum Ziel, ein System von Qualitätsstufen zu entwickeln, insbesondere zu den Grenzwerten für Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Der Fachwelt soll damit ein Stufensystem an die Hand gegeben werden, welches je nach Anspruch von weit gefassten bis sehr eng gefassten Anforderungen reicht und leicht in Bauverträgen verankert werden kann. Damit lassen sich sowohl die Forderun-gender REACH-Verordnung nach Gemischen (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), als auch des PAK-Leitfadens für Gefährdungsbeurteilung undKategorisierung bei Spielzeug darstellen. Die technischen Lieferbedingungen für Kunststoffe im Landschafts-und Sportplatzbau sollen insbesondere für folgende Verwendungsbereiche für Kunststoffe im Außenbereich zum Einsatz kommen:

  • Sportböden mit einem Belag aus Kunststoffrasen nach DIN EN 15330-1 einschließlich der elastifizierenden Verfüllstoffe (Infill), Elastikschichten und elastischen Tragschichten;
  • Sportböden mit einem Belag aus Kunststoffen nach DIN EN 14877 einschließlich der Basisschichten und Beschichtungen;
  • Fallschutzbeläge aus Kunststoffen nach DIN EN 1176;
  • Spielgeräte nach DIN EN 1176;
  • Kunststoffrasen für die Anwendung im Landschaftsbau;
  • Ausstattungsgestände, z.B. Palisaden, Bänke.

Mit Beteiligung aller betroffenen Fachkreise sollen erforderliche Eigenschaften und die dazugehörigen Anforderungen an Schadstoffgehalte in Kunststoffen definiert werden, um praxisorientierte Vertragsbedingungen zu schaffen.

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

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Fax: 0228/965010-20, E-Mail: info(at)fll.de
Internet: www.fll.deAnsprechpartner: Sebastian Kramps

 

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