Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Freistaat stärkt landesweit den Schutz der Gewässer. Die Staatsregierung hat dazu heute die Ausführungsverordnung zur Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen. Umweltminister Dr. Marcel Huber begrüßte den Beschluss und betonte:

Umweltminister Dr. Marcel Huber (© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)

"Der Schutz unserer Gewässer ist eine der entscheidenden Zukunftsaufgaben. Sauberes Grundwasser ist einer unserer größten Schätze. Die heutige Entscheidung bedeutet einen enormen Sprung für den Gewässerschutz. Wir gehen das Thema Nitrat im Grundwasser kraftvoll an. Dazu setzen wir die Vorgaben des Bundes mit Vernunft und regionalen Schwerpunkten um. Das neue Maßnahmenpaket wird bayernweit Fortschritte bringen. Nach drei Jahren werden wir die Maßnahmen evaluieren. Sollte sich dann zeigen, dass weitere Schritte erforderlich sind, wird nachjustiert."

Mit der am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Bundes-Düngeverordnung haben sich bundesweit bereits erhebliche Verbesserungen für den Gewässerschutz ergeben. So wurden beispielsweise die erlaubten Nährstoffüberschüsse verringert. Außerdem wurden die Zeiträume, in denen grundsätzlich keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert. Die Bundes-Düngeverordnung von 2017 verpflichtet darüber hinaus die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen zusätzliche verbindliche Anforderungen an die Düngung festzusetzen. Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in diesen Gebieten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu ergreifen sind. Dies betrifft in Bayern rund ein Fünftel der Landesfläche. In diesen Gebieten sind über die Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung hinaus weitere Maßnahmen umzusetzen wie etwa die Bestimmung des im Boden gespeicherten mineralisierten Stickstoffs im Frühjahr oder die Messung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass einerseits der im Boden vom Vorjahr noch gespeicherte Stickstoff sowie der genaue Nährstoffgehalt des Naturprodukts Wirtschaftsdünger bei der Düngeplanung berücksichtigt werden.

 

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