Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Sturm, Schneelast, geschädigtes Holz – dass durch Bäume oder Äste Menschen oder Sachwerte zu Schaden kommen, kann viele Gründe haben. Eine regelmäßige Baumkontrolle durch einen Sachverständigen kann vermeidbare Unglücke verhindern und verschafft den Eigentümern Rechtssicherheit, raten die Experten von DEKRA. Vor allem ältere Bäume und Bäume mit schlechten Standortbedingungen müssen häufiger kontrolliert werden.

(Foto: DEKRA)

Der Eigentümer haftet für die Gefahren, die von Bäumen auf seinem Grundstück ausgehen. Grundlage dafür ist die Verkehrssicherungspflicht laut BGB sowie Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofs, wonach der Eigentümer die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Das gilt auch für Bäume, die den Straßenverkehr gefährden.

In vielen Städten und dicht besiedelten Räumen leiden Bäume unter schlechten Standortbedingungen: Lichtmangel, schlechte Wasser- und Nährstoffversorgung, wie auch zu kleine Pflanzbereiche beeinflussen die Vitalität des Baumes und machen ihn anfälliger für Pilze und Krankheiten. Dies kann negative Auswirkungen auf die Stand- und Bruchfestigkeit des Baumes haben. Zudem werden Bäume in Städten häufig durch Baustellen, Beschädigungen und zu wenig oder schlechte Pflege geschwächt und somit zur Gefahr.

Bei den ersten Herbst- und Winterstürmen kommt es deshalb regelmäßig zu Windbruch und entwurzelten Bäumen oder Gefahren durch herabfallendes Totholz. Auch ältere Baumriesen verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie häufig von unerkannten Krankheiten betroffen sind.

Baumkontrollen sollten grundsätzlich von einem Fachmann vorgenommen werden, der von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) zertifiziert ist. Die FLL veröffentlicht seit 2004 die einschlägigen Baumkontrollrichtlinien sowie seit 2013 die Baumuntersuchungsrichtlinie. Diese Regelwerke beschreiben die technischen und rechtlichen Grundsätze, geben den Stand der Technik wieder und sind die Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Beteiligten: Baumpfleger, Baumkontrolleure, Baumeigentümer und Gerichte. In den Richtlinien finden sich darüber hinaus Hinweise zu Kontrollintervallen und zur Protokollierung.

Die Regelkontrolle besteht aus einer Sichtkontrolle. Bei Mängeln oder Zweifeln der Verkehrssicherheit erfolgt eine eingehende Untersuchung. Wichtig sind zudem Zusatzkontrollen nach extremen Wetterlagen oder anderen Störungen im Umfeld wie Baumaßnahmen und Schäden.

 

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