Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Für Blinde und sehbehinderte Menschen ist die Orientierung im Straßenverkehr eine echte Herausforderung. Straßen- und Bahnsteigkanten stellen für sie hohe Gefahrenquellen dar, die kaum eingeschätzt werden können. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert deshalb eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes.

Blindenleitsteine ermöglichen blinden und stark sehbehinderten Menschen das sichere Navigieren im öffentlichen Raum. (Foto: KANN Baustoffwerke GmbH)

Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet dies, dass sie sicher durch den öffentlich zugänglichen Raum navigieren können. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang taktile Bodenindikatoren, die „taktil“, also durch Ertasten gut wahrnehmbar sind und die einen starken Farbkontrast zur Umgebung aufweisen, um Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit die Orientierung zu erleichtern. Sie werden als Leit- und Warnsystem in Form von Rillen- und Noppensteinen in der Straßen- und Wegebefestigung eingesetzt. Rillensteine dienen in Längsrichtung zum Weg als Führungslinie, in Querrichtung als Gefahrenhinweis, beispielsweise an Bahnsteigkanten. Noppensteine werden grundsätzlich als Aufmerksamkeitsfelder mit Hinweischarakter eingesetzt. Sie weisen z.B. auf Hindernisse wie Türen oder Treppen hin und signalisieren, dass in diesem Bereich erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist.

Um Blinden und sehbehinderten Verkehrsteilnehmern eine größtmögliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, sind die Eigenschaften bzw. Geometrien der Bodenindikatoren in der DIN Norm 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“, geregelt.

KANN bietet Taktile Platten mit DIN-gemäßer Profilierung an. Sie werden mit Rillen- und mit Noppenprofilen gefertigt. Die Steine mit Rillenprofil verfügen über Rippen von 5 mm Höhe, die in Abständen von 43 mm (Abstand der Scheitelpunkte) angeordnet sind. Sie lassen sich mit den heute verwendeten Blindenlangstöcken gut ertasten. Die bei der Erstellung von Aufmerksamkeitsfeldern eingesetzten Noppenplatten weisen eine versetzt angeordnete Noppenanordnung auf, um ein Durchrutschen des Taststocks zu verhindern. Durch ihre Höhe von 5 mm sind sie außerdem mit den Füßen ertastbar.

Die Steine sind im Rastermaß 30 x 30 x 8 cm lieferbar. Die Befahrung mit Pkw ist möglich. Außerdem sind die Steine in den Farben weiß und anthrazit erhältlich. So wird eine kontrastreiche Verlegung möglich, die auch von Menschen mit starker Sehbehinderung noch gut wahrgenommen werden kann.

 

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