Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Unternehmen in der EU müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof und fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, entsprechende Gesetze zu erlassen. Die Realisierung in den einzelnen Betrieben funktioniert schon jetzt ganz einfach – durch Softwareunterstützung wie der mobilen Zeiterfassung von Clockin.

Die mobile Zeiterfassung aus dem Hause Clockin hilft dabei, die Forderungen der EU-Rechtsprechung umzusetzen. Zudem übernimmt sie die vollständige Dokumentation des Kundenauftrags. (Bild: Clockin GmbH, Münster)

Nach Ansicht der EU-Richter ist es heute unerlässlich, Arbeitsstunden lückenlos zu erfassen und nachzuhalten. Damit dies gelingt, können sich Unternehmen digitale Unterstützung holen. Eine Lösung, die die Zeiterfassung bei Kundenbesuchen erleichtert, bietet die Software-Schmiede Clockin. Das app-basierte System erfasst alle Zeiten automatisch und führt sie projektbezogen zusammen. Im Büro-Center, dem Online-Management-Bereich, können die Zeiten ausgewertet und automatisiert an die Lohnbuchhaltung oder den Steuerberater gegeben werden. „So wird die zentrale Forderung des EuGH-Urteils, nämlich Transparenz über die geleisteten Arbeitszeiten, bestmöglich sichergestellt“, erklärt Frederik Neuhaus, Geschäftsführer bei Clockin.

Um neben der Zeitdokumentation auch die Auftragsabwicklung umzusetzen, lässt sich der Projektstatus angeben sowie eine Kundenbestätigung inklusive Unterschrift erfassen. Eine Diktierfunktion erleichtert die Eingabe genauso wie die Möglichkeit Fotos zu hinterlegen. Per digitaler Checkliste können sämtliche Formulare, die bisher per Papier erfasst werden mussten, in der App hinterlegt werden. Der Zeitaufwand, den Mitarbeiter für Stundenzettel aufbringen mussten, entfällt komplett. Auch die Zusammenfassung der Arbeitszeit am Monatsende wird per Klick zum Kinderspiel. Eine Nachkalkulationen durch projektbezogene Zeiterfassung ist ebenso möglich wie eine automatisierte Datenauswertung. Alle Funktionen des Clockin-Systems werden den Regelungen des Mindestlohngesetzes sowie den Zollkontrollen gerecht.

Die App wurde für iPhone und Android-Geräte entwickelt und lässt sich im AppStore bzw. über Google play herunterladen. Clockin wird monatlich pro Mitarbeiter im Abonnement abgerechnet. Interessierte haben die Möglichkeit, das System 30 Tage unverbindlich und in vollem Umfang zu testen. Ein entsprechendes Registrierungsformular findet sich auf der Homepage (siehe Link.

 

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