Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Bienenschutz besser gefördert und bei der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln stärker beachtet wird.

Übersicht über die die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Copyright: BMEL)

In den Verhandlungen zur inhaltlichen und finanziellen Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik (GAP) fordert Klöckner ein deutlich höheres Umweltniveau innerhalb der GAP mit EU-weiten Mindeststandards für Umwelt- und Klimaschutz. Insbesondere auch Maßnahmen zum Schutz von Insekten und Bienen sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt sollen besser gefördert werden.

Außerdem fordert die Bundeslandwirtschaftsministerin, dass die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Insekten schnellstmöglich an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst wird. Dazu soll die so genannte Bienenleitlinie an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren angepasst werden.

Um die Bienen zu schützen, hat Ministerin Klöckner mit dafür gesorgt, dass die bienenschädlichen Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft oder angewendet werden dürfen. Die Bundesministerin betont immer wieder, dass es in Deutschland für diese Wirkstoffe auch keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben wird. Das in Deutschland für Pflanzenschutzmittel-Zulassungen zuständige BVL hatte – im Gegensatz zu den Behörden anderer EU Mitgliedstaaten – keine Notfallzulassungen für diese Neonikotinoide erteilt.

Hintergrund

Was ist die „Bienenleitlinie“?

Die Bienenleitlinie gibt eine Orientierung zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln für Bienen, Wildbienen und andere Bestäuber. Sie wurde im Jahr 2013 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht, ist jedoch mittlerweile nicht mehr aktuell. Um den Entwurf an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen hat die Europäische Kommission der EFSA im März 2019 ein Mandat zur Überarbeitung des Bienen-Leitliniendokuments erteilt.

Was bedeutet die Änderung der sogenannten einheitlichen Grundsätze?

Am 17. Juli 2019 wurde auf EU-Ebene eine Änderung der sogenannten einheitlichen Grundsätze für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen beschlossen. Mit dieser Änderung werden die Voraussetzungen für notwendige Verbesserungen des Leitliniendokuments geschaffen. Deutschland hat der Änderung im zuständigen Ausschuss zugestimmt, um den Weg frei zu machen für einen verbesserten Bienenschutz bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln. Anders als vielfach im Internet behauptet, geht es laut Aussage des Ministeriums darum, den Schutz von Bienen zu stärken. Sobald die EFSA ein angepasstes Leitlinien-Dokument vorgelegt hat , werden die entsprechenden Fachleute dieses gründlich prüfen.

 

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