Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Minister Peter Hauk MdL: Der Startschuss für die Gartenschaubewerbungen für den Zeitraum 2031 bis 2036 ist gefallen. Das Land stellt für diesen Zeitraum insgesamt bis zu 21 Millionen Euro zur Verfügung.

Minister Peter Hauk MdL (Foto: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

"Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz damit beauftragt, ein Auswahlverfahren für die Landesgartenschauen und Gartenschauen für die Jahre 2031 bis 2036 durchzuführen. Damit ist der Startschuss für die zweite Gartenschautranche gefallen, die in dieser Legislaturperiode ausgeschrieben werden soll. Städte und Kommunen haben nun bis 19. Dezember 2019 Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen beim Ministerium einzureichen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (18. Juli) in Stuttgart im Nachgang zur letzten Kabinettssitzung vor der Sommerpause vom Dienstag dieser Woche.

„Mit Blick auf den Vergabezeitraum ist Baden-Württemberg ein Vorzeigeland. In keinem anderen Land sind Gartenschauen soweit in die Zukunft vergeben, wie bei uns“, betonte der Minister. Das Land stelle den ausrichtenden Städten und Kommunen für die zweite Tranche insgesamt bis zu 21 Millionen Euro über das Landesprogramm ‚Natur in Stadt und Land‘ für den Bau von dauerhaften Grün- und Freiflächen zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hätten die Projekte nicht nur eindrucksvolle Anregung in Sachen Grüngestaltung gegeben, sondern seien zugleich erfolgreiche Auslöser umfassender Stadtentwicklungsmaßnahmen gewesen.

„Vor allem vor dem Hintergrund, dass grüne Infrastruktur die negativen Auswirkungen des Klimawandels in den Städten verringern kann, sind die baden-württembergischen Gartenschauen aktueller denn je. Jeder Euro ist gut angelegtes Geld in das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bürger. Ausgeklügelte und blütenreiche Grünanlagen stärken darüber hinaus die biologische Vielfalt“, erklärte Hauk.

Interessierte Städte und Kommunen seien aufgerufen, ihren Hut in den Ring zu werfen. Noch Jahre nach der eigentlichen Durchführung schwärmen die bisherigen Ausrichterstädte über die vielen positiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme.

Hintergrundinformation

Bereits im Sommer 2018 wurden die Landesgartenschauen und Gartenschauen für den Zeitraum 2026 bis 2030 vergeben. Der Zuschuss für die Landesgartenschauen im Rahmen des Landesprogrammes ‚Natur in Stadt und Land‘ beträgt aktuell bis zu fünf Millionen Euro, bei Gartenschauen bis zu zwei Millionen Euro. Es ist vorgesehen, dass die Entscheidung über den Zuschlag der zweiten Tranche Mitte 2020 durch das Kabinett getroffen wird.

Weiterführende Informationen: siehe Link

 

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