Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V (BGL) einigt sich nach intensiven Verhandlungen mit der IG BAU in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die rund 120.000 gewerblichen und angestellten Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner.

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V (BGL)

„Bei den Verhandlungen haben wir uns davon leiten lassen, die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen des Tarifabschlusses für die GaLaBau-Branche in Zeiten des Fachkräftemangels vertretbar zu gestalten. Um es aber klar zu sagen: Angesichts der aktuellen Lage in Europa und den damit nicht absehbaren politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, sind wir bis an unsere Grenzen gegangen“, so Uwe Keller-Tersch, Verhandlungsführer des BGL und Vorsitzender des Tarifausschusses.

Der neue Tarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist in zwei Laufzeiten aufgeteilt. Ab dem 1. August 2019 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Angestellteninnen/Angestellten in Deutschland für elf Monate eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 3 Prozent sowie ab dem 1. Juli 2020 eine weitere Erhöhung von 2,75 Prozent für dann 12 Monate.

"Wir haben damit die Belastungsgrenze der Firmen erreicht. Denn trotz der guten Umsätze im GaLaBau erwirtschaften noch immer nicht alle Betriebe im Garten- und Landschaftsbau die notwendigen Renditen. Nichtsdestotrotz haben wir jetzt für 23 Monate Planungssicherheit für die Betriebe erzielen können“, erklärt Uwe Keller-Tersch.

Zudem läuft die bereits früher vereinbarte Ost-West-Angleichung weiter. Die bisherigen Angleichungsschritte von 0,5 Prozent pro Jahr werden fortgeführt, sodass die Löhne der ostdeutschen Bundesländer zum 1. August 2019 auf 98,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 auf 99 Prozent des Westniveaus angehoben werden. Die Sonderregelung für Berlin bei den Löhnen bleibt erhalten. Für die unterste Lohngruppe 7.6 wurde für die ersten elf Monate ein Stundenlohn von 10,70 Euro vereinbart, ab dem 1. Juli 2020 steigt der Stundenlohn auf 10,90 Euro.

Die Attraktivität des Berufs für junge Menschen wurde mit dem Tarifabschluss ebenfalls weiter gestärkt. Die Tarifparteien BGL und IG BAU vereinbarten in den Verhandlungen eine weitere Anhebung in der Ausbildungsvergütung. Demzufolge wird die Ausbildungsvergütung für Auszubildende ab dem 1. August 2019 um 35 Euro erhöht. Ab dem 1. Juli 2020 dann um weitere 40 Euro. Das bedeutet konkret: Im ersten Ausbildungsjahr verdient ein Auszubildender ab dem 1. Juli 2020 900 Euro im Monat, im zweiten dann 1.000 Euro und im dritten dann 1.100 Euro.

Der Verhandlungsführer des BGL, Uwe Keller-Tersch, begrüßte das Ergebnis: „Damit ermöglichen wird den GaLaBau-Betrieben in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte und motivierte Auszubildende zu beschäftigen und gleichzeitig bieten wir den jungen Menschen eine starke berufliche Perspektive. Wir sind überzeugt, dass die GaLaBau-Branche von dieser Regelung sehr profitieren wird.“

In den Tarifgesprächen wurde auch über die Höhe einer Überstundenregelung für volljährige Auszubildende gesprochen. Die Tarifparteien waren sich einig, dass auch in dieser wichtigen Frage tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen und vereinbarten im Rahmen der Sozialpartnergespräche hierüber weiter zu beraten.

 

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