Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Am 25. Juli 2019 hat die Europäische Union die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 veröffentlicht, welche zwecks Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung herausgegeben wurde.

Ailanthus altissima (Götterbaum) als erstes Gehölz in die Liste invasiver Arten mit unionsweiter Bedeutung aufgenommen (Foto: Pixabay)

Mit dieser Aktualisierung wurde erstmals seit Einführung der Unionsliste 2016 ein Gehölz in die Liste aufgenommen. Ailanthus altissima (Götterbaum) hat mit dem Update Einzug in die EU-Liste gefunden. Konsequenz aus der Aufnahme ist ein kurzfristiges Handelsverbot der Art.

Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. begrüßt Maßnahmen zum Schutz intakter und funktionsfähiger Ökosysteme sowie der damit verbundenen Förderung der biologischen Vielfalt.

Ungeachtet der Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen erzeugt der Prozess rund um die Erweiterung der Unionsliste Sorgen: „Mit der Listung einer Art in der Unionsliste geht ein absolutes Handelsverbot einher. Dieser direkte Eingriff in wirtschaftliche Produktions- und Handelsprozesse, der einem vollständigen Vernichtung betroffener Gehölzarten gleichzusetzen ist, wird von Seiten nationaler wie europäischer Behörden nicht entschädigt. Bei Gehölzen kann ein mehrjähriger Aufwand kurzer Hand zunichtegemacht werden“, so Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen. e.V..

„Mit in die Zukunft gerichtetem Blick fordern wir von der Europäischen Union die Schaffung eines Instrumentes der Entschädigung für zutreffende Bekämpfungsmaßnahmen. Produktion und Handel betreiben ihre Geschäfte nach geltendem Recht und können nicht vorsehen, dass eine Art in Europa als invasiv eingestuft werden kann. Ailanthus altissima etwa wurde bereits 1751 nach Europa eingeführt und gilt vielerorts bereits als eingebürgert. Die Art steht lange unter Beobachtung und dennoch hat unter anderem die öffentliche Hand das Interesse an der Art, etwa in Form einer Vielzahl an Neupflanzungen in den letzten Jahren nicht abreißen lassen. Bis zur Etablierung europäischer Entschädigungsleistungen muss die Bundesregierung in die Pflicht genommen werden.“

 

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