Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Ab dem 14. Dezember 2019 gelten europaweit verschärfte Verordnungen für die Kennzeichnung von Topfpflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Samen sowie bestimmten anderen Pflanzen. Der neue EG-Pflanzenpass dient dabei maßgeblich der Vereinheitlichung der Kontrollverfahren, verbessert den Schutz vor Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen und erhöht die Transparenz entlang der gesamten Prozesskette.

Der neue EG-Pflanzenpass (Bild: Güse GmbH)

Geeignete Etiketten, Etikettendrucker und entsprechende Etikettendrucksoftware wird die Güse GmbH ab Herbst anbieten - und die Marktbeteiligten bei der gesetzeskonformen Umsetzung der neuen Regelungen unterstützen.

Gebietsfremde Schädlinge sind nicht nur ein erhebliches Problem für die Land- und Forstwirtschaft - viele der eingeschleppten Arten verbreiten zudem Krankheiten und stellen somit ein erhebliches Risiko auch für den Verbraucher dar. Der Klimawandel erleichtert es diesen Gattungen dabei, in dem für sie ungewohnten europäischen Klima zu überdauern.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Europäische Union mit der EU Kontrollverordnung 2017/625/EU (OCR) sowie der EU Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031/EU (PHR) die seit 1977 geltenden EU-Pflanzenschutzvorschriften verschärft. Demzufolge muss ab dem 14. Dezember 2019 die Rückverfolgbarkeit aller zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen mit dem EU-Pflanzenpass gewährleistet sein. Dieser darf nur ausgestellt werden, wenn die betreffende Pflanze frei von Unionsquarantäneschädlingen, geregelten Nichtquarantäneschädlingen sowie neuen Schadorganismen ist.

Bei dem EU-Pflanzenpass handelt es sich um ein amtliches Etikett mit genau definierten Angaben. Diese Angaben umfassen neben der deutschen und englischen Bezeichnung für Pflanzenpass in der rechten oberen Ecke sowie der Flagge der Union in der linken oberen Ecke alle relevanten Daten zu Produkt und Rückverfolgbarkeit. Im Wesentlichen sind dies der botanische Name der Pflanzengattung sowie Ursprungsländercode, Registriernummer des Unternehmens und Rückverfolgungscode der jeweiligen Pflanze. Der Pflanzenpass muss dabei stets direkt an der Handelseinheit - getrennt von anderen Informationen - gut sichtbar und unveränderbar angebracht sein.

Relevant ist der Pflanzenpass insbesondere für den B2B-Bereich der Grünen Branche. Denn ein Pflanzenpass wird im Unterschied zur bisherigen Regelung für den Handelsweg zwischen Unternehmen bis hin zum letzten Inverkehrbringer, nicht aber für den direkten Absatz an den Endnutzer für dessen Eigenbedarf gefordert.

Zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht bietet die Güse GmbH daher dem Pflanzenhandel nicht nur hochwertige Pflanzenpass-Etiketten, die alle Vorgaben der Pflanzenschutzverordnung erfüllen, sondern auch komfortable Komplettlösungen aus einer Hand. Das Spektrum reicht von kostengünstigen Einstiegslösungen für den Druck der Etiketten bis hin zu leistungsfähigen Industriemodellen für anspruchsvolle Kennzeichnungsanforderungen bei hohen Stückzahlen – inklusive Service und Support. Abgerundet wird das Angebot durch entsprechende Etikettendrucksoftware.

Detaillierte Informationen zum EU-Pflanzenpass inklusive einer übersichtlichen Checkliste finden Sie online (siehe 1. Link).

 

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