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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 4. September entschieden, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmittel nicht mit einer Biodiversitätsauflage, also einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden darf.

Dr. Hermann Onko Aeikens (Quelle BMEL/Thomas Imo/photothek.net)

Dazu erklärt Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: „Der Schutz von Insekten ist für unser Ministerium ein zentrales Anliegen. Mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Aktionsprogramm machen wir deutlich, dass Insektenschutz breit gedacht werden muss. Viele Akteure müssen tätig werden. Darunter auch die Landwirtschaft, die in vielen Bereichen schon heute ihren Beitrag leistet.

Rechtlich nicht möglich ist es aber, unsere Bauern zu einer faktischen Stilllegung von Ackerflächen zu verpflichten, wenn sie Pflanzenschutzmittel nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht in seinem gestrigen Urteil deutlich gemacht: Es ist unzulässig, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an Biodiversitätsauflagen zu knüpfen. Das Gericht bestätigt in diesem Punkt unsere Rechtsauffassung. Wir akzeptieren das Urteil und begrüßen, dass diesbezüglich nun Klarheit herrscht.“

Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an die Landwirte durch den verstärkten Insektenschutz betont Aeikens: „Wir wissen, dass unseren Landwirten einiges abverlangt wird. Daher unterstützen wir sie. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz soll es jährlich 50 illionen Euro für einen Sonderrahmenplan „Insektenschutz“ geben.“

Hintergrund

Gestern hat das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt, dass die Entscheidung des für die Pflanzenschutzmittel-Zulassung zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) insoweit rechtmäßig war: Pflanzenschutzmittel-Anwender dürfen nicht zu der Anlage von Kompensationsflächen verpflichtet werden.

Grundsätzlich werden in Deutschland nur Pflanzenschutzmittel zugelassen, die nach dem strengen EU-Recht kein Risiko für uns Menschen, für die Tiere und das Grundwasser darstellen. Das UBA hat allen in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auch die Verträglichkeit für die Umwelt ausdrücklich attestiert.

 

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