Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Die Landesbetriebe Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) haben im Oktober 2019 in einer Trainingswoche 24 Straßenwärter für die Nutzung von Motorkettensägen in Hubarbeitsbühnen qualifiziert.

Motorkettensäge (Foto: AST GmbH)

Der Arbeitgeber LBM entspricht damit den Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese gibt vor, dass für die Verwendung von Hubarbeitsbühnen oder Drehleitern in Kombination mit Motorkettensägearbeiten eine Ausbildung erforderlich ist. Dies betrifft vor allem den kommunalen Bereich, den Gartenbau, die Feuerwehr, das THW und den Forst. Das Training wurde vom anerkannten Spezialisten für Arbeitssicherheit und Technik, der AST GmbH aus Blaustein bei Ulm, durchgeführt. Das Unternehmen bietet bundesweit Kurse für Baumfällarbeiten, für das Astschneiden und das Schneiden aus Arbeitskörben an. Speziell für die LBM Rheinland-Pfalz wurde der Kurs mit dem Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen und Motorkettensägen kombiniert.

Die Trainingsteilnehmer haben viele Faktoren hinsichtlich sicherer Arbeitsweisen kennengelernt. „Besonders die neuen Sicherheitsaspekte, wie das Tragen von Motorsägehelm mit Kinnriemen und der Einsatz eines Rückhaltesystems in Hubarbeits- oder Teleskophubarbeitsbühnen haben die Teilnehmer erstaunt“, berichtet Ausbilder Matthias Müller. Er äußert sich erfreut über die hohe Motivation der Straßenwärter am Schulungsort Mendig/Eifel.

Mit seinem Kollegen Ruppert Martin hatte er die Ausbildungswoche gut vorbereitet. Die LBM stellte dazu zwei Hubarbeitsbühnen und ausreichend Fahr- und Schneidemöglichkeiten zur Verfügung. Neben der bewährten LKW-Hubarbeitsbühne wurde auch eine Teleskophubarbeitsbühne für die Schulung eingesetzt. Die Schulungsteilnehmer konnten deren Vor- und Nachteile kennenlernen. Die Montage eines speziellen Motorsägenhalters am Arbeitskorb zeigte die erhöhte Ergonomie und freie Standfläche im Korb auf. Auch das Arbeiten mit dem Rückhaltesystem – einem Sicherungsgurt, der das Herausschleudern durch eine Katapultbewegung der Hubarbeitsbühne vermeidet – wurde geübt. Die Ausbilder betonten mehrfach, dass die Motorsägearbeiten in einem Arbeitskorb nur alleine durchgeführt werden dürfen. Wird zu zweit in einem Korb gearbeitet, so ist ein Trenngitter erforderlich. Ausnahmen gibt es nur für Ausbilder und Beschäftigte, die bei der Berufsgenossenschaft Gartenbau versichert sind. Diese müssen jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen wie zum Beispiel das Tragen einer Schnittschutzjacke und Schnittschutzhandschuhe.

Während des Trainings erlernten die Teilnehmer ergänzende Fertigkeiten in unterschiedlichen Schnitttechniken in Baumkronen sowie das sichere Abseilen von Ästen und Stammteilen. Auch die Checkliste zur speziellen Gefährdungsbeurteilung war Thema des Trainings. Darüber hinaus zeigten die Ausbilder alternative Sägekonzepte, wie den Einsatz einer Akkusäbelsäge, für die weder ein Motorsägenhelm, ein Schnittschutz noch eine Alleinarbeit erforderlich ist. Nach Abschluss der Trainingswoche erhielten die 24 begeisterten Teilnehmer der LBM ihren Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen (entsprechend DGUV Grundsatz 308-008) und ihre Qualifizierungsurkunde „Modul C für Arbeiten mit der Motorkettensäge“ (gemäß DGUV Information 214-059). Auf der Basis dieses Ausbildungskonzepts planen die Landesbetriebe Mobilität Rheinland-Pfalz weitere Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter.

 

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