Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeshaushalt für das Jahr 2020 verabschiedet. Im Etat des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist mit einem Volumen von 790 Mio. EUR auch die Städtebauförderung enthalten, die eine neue Struktur erhält. Künftig werden die Bundesfinanzhilfen den Kommunen aus Vereinfachungs-gründen nicht mehr in sieben sondern nur noch in drei Förderlinien bereitgestellt.

BGL

„Wir bedauern nach wie vor, dass ‚Zukunft Stadtgrün‘ nicht mehr als eigenständiges Programm weiter besteht. Sehr erfreulich ist aber, dass Grün zur Fördervoraussetzung für jedes Projekt wird. Damit wird aus einer bloßen Option eine Pflicht zur Umsetzung. Angesichts des Klimawandels gibt der Bund damit die richtige Richtung vor“, so BGL-Präsident Lutze von Wurmb.

Aus Sicht des Branchenverbandes der Landschaftsgärtner bietet die neue Städtebauförderung vielversprechende Ansätze. So sind in allen drei zukünftigen Programmen u.a. Maßnahmen zur grünen Infrastruktur beispielsweise zur Aufwertung des öffentlichen Raumes, zur Erhaltung und Umgestaltung von Platz- und Grünräumen, zur Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport bzw. der Umweltgerechtigkeit, zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes oder zur Begrünung von Grundstücken nach Abrissen förderfähig.

Für das kommende Jahr ist bzgl. der Städtebauförderung entscheidend, dass ‚Grün‘ als Fördervoraussetzung auch wirklich ‚gelebt‘ wird, also möglichst viel gestaltetes Grün bei allen beantragten Projekten umgesetzt und nicht nur als ‚grünes Kleeblatt‘ berücksichtigt wird. „Sollte dies nicht der Fall sein, muss nachjustiert werden, wir dürfen im Sinne der klimagerechten Stadt nicht hinter das Niveau von ‚Zukunft Stadtgrün‘ zurückfallen, sondern müssen im Gegenteil noch deutlich mehr lebendiges Grün in unsere Städte bringen“, fügt von Wurmb an.

 

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