Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Kritik von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an der Kassenbon-Pflicht. Der ZVG hatte bereits im Gesetzentwurf 2016 die Belegpflicht kritisiert. Die dann im parlamentarischen Verfahren ausgeweitete Pflicht zu einer Belegausgabe wurde vom ZVG ebenso beanstandet, da diese auch bei den Betrieben des Gartenbaus zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie und Kosten führen wird.

Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG)

Für jeden kleinen Kauf im gärtnerischen Fachhandel müsste dann ein Kassenbon ausgedruckt werden, auch wenn der Kunde es gar nicht will oder sogar ausdrücklich darauf verzichtet“, erläutert der Vorsitzende des Bundesverbandes Einzelhandelsgärtner Reiner Höpken. In den meisten Fällen landen diese Bons ohnehin auf dem Müll, ohne dass die Kunden die Buchungen im Einzelnen kontrollieren. Allein dies zeigt schon, dass eine Belegausgabepflicht nicht dazu beiträgt, Betrug zu verhindern. Die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüsteten Kassen registrieren alle Transaktionen. Diese lassen sich nicht ohne Spuren löschen. Dies muss ebenso ausreichen, wie es schon jetzt selbstverständlich ist, dass jeder Kunde, der dies wünscht, einen Kassenbon erhält, so Höpken weiter.

Hintergrund

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) und die Kassensicherungsverordnung wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft. Insbesondere sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) räumt nun Zeit bis Ende September 2020 ein. Die Kassenbon-Pflicht soll trotzdem schon von Januar 2020 an gelten.

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